LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft: Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

04.09.2026

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Blaulichtreporter sind regelmäßig als Erste da, wenn es brennt. Zwei Pressefotografen gingen dabei wohl zu weit: Um exklusive Videos und Fotos von Feuerwehreinsätzen auf Social-Media-Kanälen vermarkten und an Medien verkaufen zu können, sollen die beiden Männer aus Sachsen-Anhalt in großem Stil Brände gelegt haben. Vor dem Landgericht (LG) Dessau-Roßlau wurden sie deshalb wegen mehrfacher Brandstiftung zu Freiheitsstrafen verurteilt (Urt. v. 04.09.2026, Az. 2 KLs 390 Js 24369/25). 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 23 und 33 Jahre alten Männer zwischen Juli und September 2025 im Raum Bitterfeld-Wolfen und Umgebung leer stehende Gebäude, Waldstücke und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Brand gesetzt haben, was Sachschäden in sechsstelliger Höhe verursachte. Das exklusive Video- und Fotomaterial der daraus resultierenden Feuerwehreinsätze vermarkteten sie unter anderem über den Videokanal des Jüngeren, wie ein Sprecher des Gerichts LTO sagte. Auch an andere Medien hätten die Blaulichtreporter versucht, die Fotos und Video zu verkaufen. Da dies aber für das Gericht nicht entscheidungserheblich gewesen sei, wurde nicht ermittelt, welche Medien die Fotos kauften. Als Freiberufler waren sie bei keiner Redaktion fest angestellt. 

Auf die Schliche kamen die Ermittler den beiden Fotografen, weil ihnen eine ungewöhnliche Häufung von Fällen auffiel, bei denen die beiden als Erste an den Tatorten von Bränden erschienen. Über eine Funkzellenauswertung nach § 100g Strafprozessordnung (StPO), bei der bei Mobilfunkanbietern abgefragt wird, welche Mobiltelefone in einem gewissen Zeitraum mit einem bestimmten Funkmasten Daten ausgetauscht haben, erhärtete sich der Verdacht. Die daraufhin von einem Ermittlungsrichter angeordnete Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nach § 100a StPO überführte die Blaulichtreporter schließlich und sie wurden bei einem Brand in einem leer stehenden Bahnhofsgebäude am 25. September 2025 von Polizeibeamten gestellt.

Gericht: Sechs Jahre Haft – das soll Nachahmer abschrecken

Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft 16, bzw. für den Jüngeren 17 Fälle einfacher Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Hinweise auf einen schweren oder besonders schweren Fall nach § 306a oder § 306b StGB sahen aber weder das Gericht, noch die Staatsanwaltschaft, so der Gerichtssprecher gegenüber LTO. Die Männer hätten gerade leer stehende, verlassene Orte ausgewählt, sodass sie wohl nicht mit einer Gefährdung von Personen rechneten. 

Von den 16, bzw. 17 angeklagten Taten lehnte das Gericht bei einer bereits die Eröffnung ab, sieben Fälle stellte es nach § 154 StPO ein. Über die verbleibenden Tatvorwürfe legte der ältere Angeklagte ein Geständnis ab, nachdem das Gericht ihm dafür eine Strafminderung in Aussicht gestellt hatte. Dem folgte das Gericht dann auch und verurteilte ihn wegen einfacher Brandstiftung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit muss er zunächst nicht ins Gefängnis – solange er sich drei Jahre lang an die Bewährungsauflagen hält, darunter 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, von denen er monatlich jeweils 60 Stunden abzuleisten hat.

Der als Haupttäter geltende Jüngere der beiden dagegen bestritt die Vorwürfe weitgehend, nur einen Tatvorwurf räumte sein Anwalt laut Gerichtssprecher ein. In einem weiteren Fall gab er an, es könne vielleicht fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB "wegen einer weggeworfenen Kippe" sein. Dem folgte das Gericht nicht: In zwei Fällen gab es zwar einen Freispruch; bei sieben Taten sah es seine Schuld aber als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten. "Das mag Nachahmern auch als Abschreckung dienen", sagte der Gerichtssprecher LTO.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

LTO-Redaktion/jh

Zitiervorschlag

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60803 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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