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Nach BGH-Entscheidung zunächst frei: "König von Deut­sch­land" wieder in Haft

01.11.2018

Das deutsche Tor in Saarlouis mit einer Krone

(c) Martina Berg - stock.adobe.com

Im April 2018 hob der BGH ein Urteil wegen schwerer Untreue gegen den Mann auf, der in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen hatte. Seitdem war er wieder auf freiem Fuß. Nun hat den Mann aber ein Urteil des LG Dessau-Roßlau eingeholt.

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Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, sitzt wieder im Gefängnis. Fitzek, wurde am Mittwoch in Wittenberg festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, teilte ein Polizeisprecher am Donnerstag mit. 

Der Grund für die Verhaftung Fitzeks, den der Verfassungsschutz dem Reichsbürgerspektrum zurechnet, war ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (LG) aus dem August 2017. Fitzek war wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis* sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. 

Im April 2018 verwarf das OLG Naumburg die Revision und auch eine danach von Fitzek erhobene Anhörungsrüge im August** führte nur zu einer erneut verworfenen Revision Ende August, danach erfolgte die Ladung zum Haftantritt, wie der Pressesprecher des LG Dessau-Roßlau gegenüber LTO erklärte. Der sei der Mann aber nicht gefolgt, weshalb nun die Vollstreckung durchgeführt wurde.

Im Jahr 2012 hatte Fitzek in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich selbst zum Monarchen ernannt. Für seine "Untertanen" betrieb er u. a. auch eine Krankenversicherung, wofür aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig ist. Erstinstanzlich war er noch zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) wies die Revision gegen das Urteil des LG Dessau-Roßlau zurück, das Urteil wurde damit rechtskräftig und Fitzek musste in Haft. Er bestreitet Teil der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu sein, die die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter wie Polizeibeamte oder Gerichtsvollzieher nicht anerkennt.

Mann verwaltete "Kooperationskasse" mit 1,47 Millionen Euro

Für Fitzek ging es aber noch in einem anderen Fall vor Gericht weiter: Bereits im März 2017 verurteilte ihn die Wirtschaftsstrafkammer am LG Halle wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe. Der Wittenberger hatte nach Überzeugung des Gerichts rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang April 2018 das Urteil gegen ihn aufgehoben. Die Verurteilung wegen Untreue sah der BGH als nicht hinreichend begründet an. Es sei schon nicht ersichtlich, dass Fitzek gegenüber den Darlehensnehmern eine herausgehobene Vermögensbetreuungspflicht hätte. 

Er hatte über eine "Kooperationskasse" rund 500 Unterstützer angeworben, die ihm ein Darlehen in einem Gesamtumfang von 2,4 Millionen Euro gewährten. Die Darlehensgeber erhielten im Gegenzug "Sparbücher", in denen Ein- und Auszahlungen verbucht wurden. Eine Verzinsung der Guthaben war nicht vereinbart. Gegenstand des Verfahrens waren Einzahlungen von 38 Darlehensnehmern von insgesamt 1,47 Millionen Euro. Fitzek hatte die Vorwürfe bestritten und gab an, stets dem Gemeinwohl gedient zu haben.

Der BGH hatte Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Die Richter in Halle ließen Fitzek nach der BGH-Entscheidung aus der Untersuchungshaft frei. Sie hielten eine weitere Fortdauer der Untersuchungshaft für unverhältnismäßig. Nun hat Fitzek aber das Urteil des LG Dessau-Roßlau eingeholt.

*Anm. der Redaktion: Präzisiert am 01.11.2018, 17.34 Uhr

** Anm. der Redaktion: Präzisiert am 05.11.2018, 15.29 Uhr

kus/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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Nach BGH-Entscheidung zunächst frei: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31831 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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