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LG Darmstadt verurteilt wegen fahrlässiger Tötung: Frei­heits­strafe zur Bewäh­rung für MS-Kranken nach töd­li­chem Autoun­fall

17.04.2018

Ein Schuch auf der Fahrbahn

© roibu - stock.adobe.com

Bei voller Fahrt erlitt ein MS-Kranker am Steuer einen Krampfanfall und überfuhr einen Fußgänger. Im Strafprozess räumte er ein, zuvor schon an seiner Fahrtauglichkeit gezweifelt zu haben.

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Das Landgericht (LG) Darmstadt hat einen an multipler Sklerose (MS) erkrankten Autofahrer nach einem tödlichen Verkehrsunfall wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte im Juni 2015 bei einer Autofahrt einen Krampfanfall erlitten und in der Folge einen Fußgänger mit über 140 Stundenkilometern angefahren. Der 34-jährige, der bei Grün eine Straße überquert hatte, wurde 40 Meter durch die Luft geschleudert und starb noch am Unfallort.

Der heute 53-jährige Ingenieur, der wegen seiner Krankheit seit 2013 Frührentner ist, hatte während der Fahrt einen Streckkrampf im rechten Bein bekommen und dabei das Gaspedal voll durchgetreten. Das linke Bein war laut Angeklagtem ohne Krampf, aber kurzzeitig gelähmt.

Vor dem Landgericht hatte er, anders als noch in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht (AG) Offenbach, eingeräumt, dass er schon vor dem Unfall an seiner Fahrtauglichkeit gezweifelt habe. Der Angeklagte sitzt inzwischen im Rollstuhl und hat den Führerschein abgegeben.

AG hatte auf Geldstrafe entschieden

Die Strafkammer hob nun das Urteil der Vorinstanz auf. Das Schöffengericht hatte die Unfallfahrt zwar wie das LG als fahrlässige Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gesehen, aber auf eine Geldstrafe i. H. v. 9.000 Euro entschieden. Mit dem Urteil folgte das LG Darmstadt der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in Berufung gegangen war, weil ihrer Ansicht nach wegen des tödlichen Ausgangs nur eine Haftstrafe in Frage kommen konnte.

"Für jemanden wie den Angeklagten hatte das Autofahren noch einen ganz anderen Wert", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk. Ihm sei es um seine Mobilität gegangen. Da verschließe man schon einmal die Augen vor der Einsicht, fahruntüchtig zu sein.

Das Urteil ist rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten jeweils auf Rechtsmittel.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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LG Darmstadt verurteilt wegen fahrlässiger Tötung: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28107 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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