LG Darmstadt: Haft und Siche­rungs­ver­wah­rung wegen Kin­derpornos

30.03.2011

Der Angeklagte hat sich hunderttausende Bilder und Filme mit kinderpornografischen Inhalten aus dem Internet heruntergeladen. Am Dienstag verurteilte das LG Darmstadt den 49-Jährigen dafür zu vier Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung.

Der wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafte Mann hatte gestanden, von 2006 bis 2009 entsprechende Inhalte über ein Tauschprogramm aus dem Internet geladen zu haben. Unter den gefundenen Dateien waren allein 400.000 Bilder und 5.000 Filme. Das Landgericht (LG) verurteilte ihn wegen des Besitzes und weil die Dateien während des Ladens öffentlich zugänglich gemacht hatte.

Seit 1979 war der heute 49-Jährige mehrfach wegen Missbrauchs verurteilt worden. Selbst als er nach einer Hausdurchsuchung 2009 unter Bewachung der Polizei stand, lud er sich nach Erkenntnissen des Gerichts noch kinderpornografisches Material aus dem Internet herunter und sprach Kinder in einem Einkaufszentrum an. "Das ist eine besondere Form der Dreistigkeit", befand der Vorsitzende Richter Jens Aßling; der Angeklagte sei ein "Hangtäter".

Der psychiatrische Sachverständige hatte in seiner Beurteilung von einem "mindestens mittelhohen Risiko", gesprochen, dass der Mann wieder Kinder missbrauchen könne.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Darmstadt: Haft und Sicherungsverwahrung wegen Kinderpornos . In: Legal Tribune Online, 30.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2906/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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