LG Darmstadt: Ange­klagter Poli­zist ist ver­hand­lung­s­un­fähig

25.01.2011

Der Prozess gegen einen Polizisten wegen Bestechlichkeit vor dem LG Darmstadt ist vorerst unterbrochen. Nach Angaben der Verteidigung ist der 60-jährige einem Gutachten zufolge aufgrund von Herzproblemen verhandlungsunfähig.

Dem zuletzt in Offenbach beschäftigten Polizisten wird vorgeworfen, Dienstgeheimnisse ans Zuhälter- und Glücksspieler-Milieu verraten zu haben. Dafür soll er jeweils zwischen 200 und 600 Euro erhalten haben.

Dem Mann drohen bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich eine regelmäßige Einnahmequelle aus dem "Milieu" aufgebaut zu haben. So soll der Beamte Razzien verraten und Strafanzeigen nicht weiter verfolgt haben. Außerdem soll er laut Anklage Tätern unerlaubt Tipps gegeben haben, wie sie sich am besten verhalten sollen. Außerdem habe er ohne Erlaubnis einen Revolver mit Munition besessen.

Ein Termin für die Fortsetzung des Prozesses steht noch nicht fest.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Darmstadt: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2404 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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