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Bremer Flüchtlingsamts-Prozess endet: "Der Vor­wurf des Asyl­be­trugs ist weg"

27.05.2021

Schild des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

nmann77 - stock.adobe.com

Vorwürfe gegen das Bremer Flüchtlingsamt machten vor vier Jahren bundesweit die Runde, von massenhaftem Asylmissbrauch war die Rede. Letztlich befindet das LG Bremen nur zwei Taten für strafbar.

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Der großangelegte Prozess um angebliche Missstände am Bremer Flüchtlingsamt ist mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro zu Ende gegangen. Das Landgericht (LG) Bremen verurteilte einen 42-jährigen Flüchtlingsanwalt aus Hildesheim wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen. Von allen angeklagten Verstößen gegen Ausländer- oder Asylrecht sprach das Gericht ihn frei (Az.: 2 KLs 311 Js 71761/17).

"Der Vorwurf des Asylbetrugs ist weg", sagte Verteidiger Henning Sonnenberg in einer ersten Reaktion. Er verwies in seinem Plädoyer auf die Dimension, die der Fall ursprünglich hatte: 2018 gab es bundesweit Schlagzeilen, dass an der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt werde. Das verschärfte den Streit über die Asylpolitik bis hinauf in die Bundesregierung. Überprüfungen förderten zwar organisatorische Mängel beim BAMF zutage, aber keine Verstöße speziell in Bremen.

Als Vorteilsgewährung wertete die Kammer, dass der Anwalt 2015 der damaligen Leiterin der BAMF-Außenstelle zwei Übernachtungen im Hotel für je 65 Euro gezahlt hatte. Der Rechtsanwalt und die Beamtin waren befreundet. Es habe eine "ungute Vermischung von beruflichen und privaten Interessen" gegeben, sagte dazu die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens.

Der Angeklagte ist Jeside. Er vertrat damals viele Angehörige dieser religiösen Minderheit, die vor der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien und dem Irak geflüchtet waren. Auch die Behördenleiterin interessierte sich für deren Schicksal. Sie zog auf sein Betreiben einige Fälle in ihre Zuständigkeit nach Bremen. Der Prozess gegen die 60-Jährige war im April eingestellt worden. Sie akzeptierte eine Geldauflage von 10.000 Euro. Auch bei ihr ließ das Gericht alle Anklagepunkte zu Verstößen gegen das Ausländerrecht fallen.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen je 100 Euro für den Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung will aber nicht in Revision gehen. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ermittelt derzeit, ob Staatsanwälte mit vorverurteilenden Aussagen in Medien den vermeintlichen BAMF-Skandal befeuert haben.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Bremer Flüchtlingsamts-Prozess endet: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45061 (abgerufen am: 07.06.2026 )

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