LG Braunschweig zu Loriot: Biografie verstößt gegen Urheberrechte

16.01.2013

Ein Buch über den Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot muss wegen Urheberrechtsverstößen vom Markt genommen werden. Das Braunschweiger LG entsprach am Mittwoch der Klage einer Tochter von Loriot. Die Biografie aus dem Münchner Riva-Verlag, die kurz nach Loriots Tod erschienen war, enthielte zu viele Zitate, die gegen das Urheberrecht verstießen, hieß es.

Die Biografie enthält insgesamt rund 80 Zitate aus den Werken Loriots ebenso wie aus Interviews und anderen Quellen. Die Tochter des Humoristen beanstandete davon 68 Zitate. Bei 35 von ihnen stimmte das Landgericht (LG) Braunschweig zu und sah ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung. Diese Zitate seien schutzfähig nach § 2 Urherberrechtsgesetz.

Dabei gehe es nicht um das grundsätzliche Zitierrecht, sondern um die Art und Weise. Der Autor einer Biografie müsse sich inhaltlich mit dem jeweiligen Zitat auseinandersetzen, ein Zitat dürfe jedoch nicht nur zum Ausschmücken, um seiner selbst Willen, benutzt werden. "Einfach weil es so schön geschrieben ist, darf ein Zitat nicht verwendet werden", erläuterte der Vorsitzende Richter Jochen Meyer. Nach dem Urheberrecht müsse ein Zitat in die eigenen Gedanken des Autors eingebettet sein (Urt. v. 16.01.2013, Az. 9 O 1144/12). Auch die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz komme für die besagten Zitate als Rechtfertigung nicht in Betracht.

Für die übrigen 33 Zitate verneinte die Kammer die Urheberrechtsfähigkeit. Teilweise seien sie "bloße Schilderungen der Geschehnisse" oder vom Zitatrecht gedeckt, weil man sich eigenständig inhaltlich mit dem Zitat auseinandergesetzt habe.

Beide Parteien zeigten sich zunächst mit dem Urteil zufrieden. Die Prozesskosten müssen sie sich teilen. Der Verlag erklärte, mit den Änderungen schnellstmöglich in den Druck zu gehen. Da das Buch derzeit nicht lieferbar sei, wurde eine Internetseite mit Informationen zum Buch gesperrt.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Braunschweig zu Loriot: Biografie verstößt gegen Urheberrechte . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7979/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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