LG Braunschweig weist Klage gegen Apple ab: E*Mes­sage ist nicht iMes­sage

21.11.2018

Apple muss den Namen seiner Nachrichten-App "iMessage" nicht ändern. Das Unternehmen e*Message sah seine Markenrechte verletzt, hat aber gar keine, wie das LG Braunschweig nun entschied. 

Der Berliner Funknetzbetreiber e*Message ist mit dem Versuch gescheitert, Apple den Namen der Nachrichten-App "iMessage" streitig zu machen. Das Landgericht (LG) Braunschweig wies eine Klage des Mittelständlers gegen drei Tochtergesellschaften des Apple-Konzerns ab (Urt. v. 21.11.2018, Az. 9 O 1818/17). Die Firma e*message bietet sogenannte Pagerdienste an. Sie werden unter anderen von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Energieversorgern genutzt, um in Notlagen Personal zu alarmieren.

Das LG verneinte einen Unterlassungsanspruch jedoch. e*Message verfüge nicht über ein schutzfähiges Unternehmenskennzeichen. Das "e" stehe wie bei e-book oder e-cash für "elektronisch", das Wort sei daher nur beschreibend für "elektronische Nachricht". Das Zeichen sei nicht unterscheidungskräftig und müsse auch von anderen Unternehmen genutzt werden können.

Darüber hinaus richte sich Apple mit "iMessage" an Endverbraucher, e*Message an andere Unternehmen und Behörden. Nutzer wären zudem an die unterschiedliche englische Aussprache von "i" und "e" gewöhnt, sodass die Zeichen auch in klanglicher Hinsicht verschieden seien.  

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Braunschweig weist Klage gegen Apple ab: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32247 (abgerufen am: 02.12.2024 )

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