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LG Braunschweig zu Vorfällen am Sozialgericht: Jus­tiz­beamter ver­un­t­reute 1,4 Mil­lionen Euro

22.01.2026

Die zwei Angeklagten sitzen in einem Saal des Landgerichts Braunschweig

Angeklagt war neben dem Mitarbeiter auch seine Ehefrau. Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Sein Wissen über das System hat ein Justizbeamter am Sozialgericht Braunschweig über Jahre ausgenutzt: 1,4 Millionen Euro landeten so auf dem Konto des 42-Jährigen. Das LG Braunschweig hat nun das Urteil gesprochen.

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Tausende Überweisungen mit kleinen Beträgen, damit die Trickserei nicht auffällt: Weil die jahrelangen Machenschaften eines Beamten am Sozialgericht Braunschweig irgendwann doch aufflogen, muss der 42-Jährige nun ins Gefängnis. Das Landgericht (LG) Braunschweig verurteilte den Angeklagten wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu viereinhalb Jahren Haft, §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, 263 Strafgesetzbuch (StGB). Das LG befand, der Mann habe gewerbsmäßig gehandelt und seine Amtsstellung missbraucht (Urt. v. 22.01.2025, Az. 9 KLS 407 JS 11322/24 (71/24). 

In seiner Position in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts war der Justizbeamte unter anderem mit der Vergütung von Anwälten bei der Prozesskostenhilfe befasst. Seit Anfang 2015 leitete er mehr als 1,4 Millionen Euro aus der Landeskasse mit rund 2.300 Auszahlungen auf sein eigenes Konto um, indem er fiktive Rechtsanwaltsvergütungen abrechnete. Da ein Teil der Taten bereits verjährt ist, war der strafrechtlich relevante Tatzeitraum auf Februar 2019 bis Februar 2024 begrenzt. 

Trotz Verjährung bleiben 860.000 Euro aus 499 Fällen

Als Summe blieben dennoch mehr als 860.000 Euro, die nach Überzeugung des Gerichts in 499 Fällen auf dem Konto des Angeklagten und seiner 43-jährigen Ehefrau landeten. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe schon vorab bei der Polizei eingeräumt und sein Vorgehen auch im Prozess gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision möglich. 

Der angeklagten Frau bleibt das Gefängnis ganz knapp erspart. Sie wurde wegen Geldwäsche gem. § 261 StGB zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Auch sie hatte die Vorwürfe in der kurzen Verhandlungszeit im Wesentlichen eingeräumt. Auf die Tatsache, dass statt des Nettoeinkommens von rund 4.000 Euro im Schnitt 13.000 Euro mehr auf dem Gemeinschaftskonto landeten, hat die Frau nach Überzeugung der Kammer überhaupt nicht angemessen reagiert.

Angeklagter trat als Buchautor auf 

Über neun Jahre nutzte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts sein erhebliches Fachwissen, trat sogar als Fachbuch-Autor auf. Mit krimineller Energie habe er die Kontrollmechanismen umgangen. Er habe auch das Vertrauen seiner Kollegen ausgenutzt. Im Ergebnis steht nach Angaben des Richters der größte finanzielle Schaden, der dem Land Niedersachsen aus solchen Fällen je entstanden ist. 

Die Frage nach dem Verbleib des Geldes ließ sich in der Aufarbeitung gar nicht so genau klären. “Ein gutes Leben”, sagte der Richter. Das Paar hatte geheiratet, ein Haus gekauft, drei Kinder bekommen und viele Haustiere angeschafft. Schnell sei es zu finanziellen Schwierigkeiten und unschönen Briefen von Banken gekommen.

Es habe süchtig gemacht, das Konto zu füllen, räumte der Angeklagte ein. Von einem Kick war die Rede, richtig gut zu sein, in dem, was man tut. Dass sich dabei derart hohe Summen anhäuften, habe ihn sogar selbst überrascht. Das Auffliegen sei dann auch irgendwie eine Erleichterung gewesen. Es wird nicht damit gerechnet, dass die beiden Verurteilten die Summe zurückzahlen können. 

Mit dem Strafmaß von viereinhalb Jahren Gefängnis blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Mit Blick auf die Ehefrau entspricht das Urteil der Forderung der Ankläger. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf eine Strafe von maximal dreieinhalb Jahren plädiert. Für die Ehefrau wurde kein konkreter Strafantrag gestellt.

dpa/ep/LTO-Redaktion

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LG Braunschweig zu Vorfällen am Sozialgericht: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59130 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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