Lehrerin nach Mobbing arbeitsunfähig: 1.000 Euro wegen Pis­to­len­bild auf Face­book

26.11.2015

Eine Lehrerin erfährt von einem fiesen Post auf Facebook und wird lange krank. Der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, fordert das Gehalt von dem Schüler zurück. Zu Unrecht, findet das LG Bonn. 1.000 Euro sind trotzdem fällig.

Ein 18-Jähriger muss 1.000 Euro an das Land NRW zahlen, weil eine böse Pistolen-Zeichnung von ihm auf Facebook eine Lehrerin für fünf Monate hatte erkranken lassen. Mit diesem Vergleich endete ein Zivilverfahren vor dem Bonner Landgericht (LG), wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte (Az. 4 O 93/15).

Der Ex-Schüler hatte als 14-Jähriger im März 2012 eine aus Satzzeichen bestehende Zeichnung einer Pistole auf Facebook gepostet und sie seiner verhassten Lehrerin gewidmet. Die 53 Jahre alte Pädagogin, seit vielen Jahren psychisch instabil, erfuhr davon und reagierte heftig. Sie wurde arbeitsunfähig und war fünf Monate lang krankgeschrieben. Das Land NRW verklagte daraufhin den ehemaligen Schüler auf Zahlung von 14.377 Euro Schadensersatz - das Gehalt, das der Lehrerin in den fünf Monaten gezahlt worden war.

Eine Psychiaterin hatte in einem Gutachten erklärt, dass die Lehrerin eine posttraumatische Störung erlitten habe. Die gezeichnete Pistole sei "wesentlich alleinige Ursache" für die Erkrankung gewesen.

Die 4. Zivilkammer hielt dagegen: Dem damals 14-jährigen Schüler, der sich gemobbt und ungerecht behandelt gefühlt hatte, sei nicht zuzurechnen, wenn eine Lehrerin aufgrund eines privaten Posts dienstunfähig werde. Schließlich konnte er auch nicht damit rechnen, dass die 53-Jährige das Bild, das er ja nur seinen Freunden in Facebook geschickt hatte, überhaupt sieht. Obwohl der Ex-Schüler nicht haften muss, hatte der Richter vorgeschlagen, dass der Junge "aus erzieherischen Gründen" eine Entschädigungssumme zahlt. Damit erklärte sich der 18-Jährige einverstanden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Lehrerin nach Mobbing arbeitsunfähig: 1.000 Euro wegen Pistolenbild auf Facebook . In: Legal Tribune Online, 26.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17683/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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