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19672

LG Bonn schlägt Rammstein und BRD Vergleich vor: 15.000 Euro und ein Feh­ler­ein­ge­ständnis

15.06.2016

Rammstein-Performance

Wikimedia Commons, Free Art License

Das LG Bonn hat im Verfahren der Band Rammstein gegen die Bundesrepublik Deutschland einen Vergleichsvorschlag gemacht. Die Parteien streiten wegen einer zeitweisen Indizierung des vergangenen Albums der Gruppe.

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Das zeitweise Verbot des Albums "Liebe ist für alle da" der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts (LG) rechtswidrig. Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15.000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts am Mittwoch als Vergleich vor. Rammstein hatte die Bundesrepublik auf knapp 70 000 Euro verklagt.

Die Prüfstelle hatte im Jahr 2009 einen der Songs ("Ich tu dir weh") sowie eine Folter-Abbildung im Booklet als "verrohend" und "sittenwidrig" eingestuft. Ein halbes Jahr lang durfte der Song nicht weiterverbreitet werden - dann hob das Verwaltungsgericht (VG) Köln das Verbot wieder auf. In dieser Zeit mussten laut Rammstein über 104.000 CDs vernichtet oder eingelagert werden.

Nach Ansicht auch der Bonner Richter haben die Prüfer nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen. Wie zuvor bereits das VG Köln kam die 1. Zivilkammer zu dem Ergebnis, dass die martialischen Texte und die übertriebene Darstellung von Gewalt eine Inszenierung und "kein wirklichkeitsnaher Gewaltexzess" seien.

Das Eingeständnis, einen Fehler gemacht zu haben, sei den sechs Musikern wichtiger als Geld, sagte der Anwalt der Band. Die Parteien haben jetzt einen Monat Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Wenn sie sich nicht gütlich einigen können, muss das Gericht ein Urteil sprechen. (Az.: LG Bonn, 1 O 471/15).

dpa/ms/LTO-Redaktion

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LG Bonn schlägt Rammstein und BRD Vergleich vor: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19672 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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