LG Bonn zu Sturz in Champagnerpfütze: Kein Schmerzensgeld für Silvesterunfall

31.12.2013

Die 58-Jährige war an Silvester 2012 auf dem zu Boden gespritzten Champagner ausgerutscht und hatte sich einen Brustwirbel gebrochen. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht (LG) Bonn verlangte die Frau vom Inhaber der Pizzeria, in der das Ungemach passiert war, 8.000 Euro Schmerzensgeld sowie 2.500 Euro Schadenersatz für ihren Erwerbsausfall. Ein Kellner des Lokals, so ihr Vorwurf, habe zum Jahreswechsel ausgerechnet auf der Tanzfläche der Pizzeria den Schaumwein geöffnet, dessen Inhalt reichlich zwischen die Tanzenden spritzte.

Die Bonner Richter sahen darin jedoch nach Angaben eines Sprechers keineswegs eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und wiesen die Klage ab: Zum einen habe der Pizzeria-Inhaber ja keine Zeit gehabt, die Pfütze aufzuwischen. Zum anderen sei es an Silvester völlig normal, dass der Sekt auch überreichlich fließt (LG Bonn, Az. 4 O 57/13).

dpa/cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Bonn zu Sturz in Champagnerpfütze: Kein Schmerzensgeld für Silvesterunfall . In: Legal Tribune Online, 31.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10481/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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