Über Norbert Weidner, der den Raczeks zu Bonn angehört, darf gesagt werden, er sei "höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht". Dies entschied das LG Bonn am Mittwoch.
Das Landgericht (LG) erlaubte zudem die Äußerung, er strebe die Gründung einer "rechtsextremen Studentenpartei" an. Beide Aussagen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und überschritten nicht die Grenze zur Schmähkritik (Urt. v. 11.07.2012, Az. 9 O 213/12).
Die Äußerung stammt vom Gründer der Initiative "Burschenschafter gegen Neonazis", Christian Becker. Der von ihm so bezeichnete Funktionär Norbert Weidner hatte auf Unterlassung geklagt. Beide Männer sind "Alte Herren" der Burschenschaft Raczeks zu Bonn. Die beiden Aussagen sind einem Gerichtssprecher zufolge "subjektive, pointierte Meinungsäußerungen". Sie enthielten aber kaum konkreten "Tatsachengehalt" zur Tätigkeit von Weidner, so dass das LG dessen "mögliche tatsächliche Handlungen" auch nicht aufklären musste.
Beckers dritte Äußerung, Weidner habe eine Mail gehackt, wertete das Gericht dagegen als Tatsachenbehauptung und untersagte diese. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Becker erklärte, mit der Entscheidung sei "ein Etappenerfolg in der Tour gegen rechtsextreme Burschenschafter" erzielt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Bonn zum Burschenschaftsstreit: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6591 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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