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Auf Phishing-Mail reingefallen - Bank schließt Vergleich: Postbank zahlt Geschädigten 3.000 Euro

22.10.2014

Vor dem LG Bonn haben sich am Freitag die Postbank und ein Ehepaar aus Stuttgart auf einen Vergleich verständigt. Die Schwaben hatten nach einer sogenannten Phishing-Mail ihre Daten an Betrüger weitergegeben und fast 8.000 Euro verloren.

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Nach dem am Landgericht (LG) Bonn geschlossenen Vergleich erhält das Ehepaar aus Stuttgart von dem Kreditinstitut eine Zahlung in Höhe von 3.000 Euro (Beschl. v. 17.10.2014, Az. 3 O 214/14).

Die Eheleute - 65 und 62 Jahre alt - hatten im Januar eine Phishing-Mail bekommen, durch die Betrüger an persönliche Angaben gelangt sind. Die Eheleute gingen irrtümlich davon aus, dass die Mail von der Postbank stamme. Sie gaben die Geheimzahl für das Telefon-Banking preis und beantworteten Fragen nach Geburtsdaten, Ausweis-, Konto- und Scheckkarten-Nummern.

Zwei Tage später buchten die Betrüger telefonisch 7.869,72 Euro von dem Konto ab. Die Eheleute meldeten den Fall der Polizei und verklagten die Postbank auf Rückerstattung der gesamten Summe. Vor Gericht kam es nun zum Vergleich. Ausschlaggebend hierfür sei gewesen, dass eine Ersatzpflicht der Bank nur bei grober Fahrlässigkeit seitens der Eheleute nicht bestanden hätte, teilte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage mit. Dass deren Verhalten grob fahrlässig gewesen sei, hätte aber nicht mit Sicherheit festgestanden.

So habe der Ehemann, der zum ersten Mal das Telefonbanking genutzt hatte, noch am Tag des Betrugs seine PIN geändert, nachdem er durch Medienberichte auf aktuell unternommene Betrugsversuche aufmerksam wurde. Nach einem Bericht der Bonner Rundschau hatte die Anwältin der Postbank eingeräumt, dass die Warnungen vor den Phishing-Mails nur auf der Homepage der Postbank zu finden seien. Die Bank könne aus Kostengründen nicht jeden Kunden per Brief informieren.

Es war der erste Prozess um einen Betrug per Telefonbanking, den das Gericht zu verhandeln hatte. Weitere sind anhängig. Eine höchstrichterliche Entscheidung, so der Kammervorsitzende, gebe es dazu noch nicht. Der geschlossene Vergleich sei ein Widerrufsvergleich. Die Bank kann sich hiervon also noch lösen.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Auf Phishing-Mail reingefallen - Bank schließt Vergleich: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13539 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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