LG Bochum erlaubt Rockerkutten mit Ortszusatz: Freispruch für Bandidos

29.10.2014

Zwei Mitglieder der Rockergruppe Bandidos hatten ihre Verfahren wegen Verstoßes gegen das öffentliche Vereinsrecht selbst provoziert. Die Richter sprachen sie am Dienstag frei. Ihre Westen unterschieden sich durch ihre Ortszusätze zu sehr von denen der Rocker aus Aachen und Neumünster.

Die Kutten der beiden Angeklagten mit den Aufnähern "Bandidos, "fat mexican", und dem Ortszusatz "Bochum" bzw. "Unna" tragen keine Kennzeichen der verbotenen Bandidos-Gruppierungen aus Aachen und Neumünster, entschied die 6. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Bochum am Dienstag. Die beiden hätten sich daher nicht einer Straftat nach dem Gesetz des öffentlichen Vereinsrechts schuldig gemacht (Urt. v. 28.10.2014, Az. II-6 KLs 4/14).

Der Ortszusatz auf den Kutten sei hier maßgeblich für den Gesamteindruck gewesen, gab das Gericht bekannt. Es komme auf den Eindruck eines objektiven Betrachters an. Eine andere Auslegung führe zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Vereinsausübung nicht verbotener Vereine, so der Senat.

Die Rockersymbole waren nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von Juli 2014 vielerorts untersagt worden - auch in Bochum. Grundlage waren die Verbote der Bandidos-Gruppen Aachen und Neumünster sowie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. Im April 2014 bestätigten die Richter dort das vorinstanzliche Urteil, das im Tragen bestimmter Symbole der Rockergruppe "Hells Angels" einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz sah. Für schuldig gesprochen wurde in dem Fall ein Mitglied, weil es auf seiner Kutte einen stilisierten Totenkopf mit Engelsflügeln und den aufgenähten Schriftzug "Hells Angels" trug. Im Kampf gegen Rockerkriminalität dient die Hamburger Entscheidung vielen Bundesländern als juristische Grundlage für ein Verbot von Hells-Angels-Symbolen, wobei die Regelungen sehr unterschiedlich sind. Nordrhein-Westfalen hat das Verbot auch auf Embleme anderer Rockergruppen wie der der Bandidos übertragen.

Die beiden Bandidos-Mitglieder aus dem Ruhrgebiet hatten ihren Prozess selbst provoziert, indem sie im August mit ihren Anwälten demonstrativ auf dem Bochumer Polizeipräsidium erschienen waren und sich ihre Kutten abnehmen ließen. Der Plan ging auf - zumindest vorerst. Denn die Bochumer Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor dem Prozess erklärt, dass sie im Falle eines Freispruches Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen werde. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) erklärte unmittelbar nach dem Urteil, die NRW-Polizei werde auch weiterhin konsequent gegen Symbole krimineller Rockerbanden vorgehen.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Bochum erlaubt Rockerkutten mit Ortszusatz: Freispruch für Bandidos . In: Legal Tribune Online, 29.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13634/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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