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Nach Urteilsaufhebung durch den BGH: Ex-Gehei­ma­gent Mauss erneut vor Gericht

10.10.2019

Abteilung für Steuerstrafsachen (Symbolbild)

(c) Joachim Lechner - stock.adobe.com

Zwei Jahre nach einer umstrittenen Verurteilung muss der Ex-Geheimagent Werner Mauss wieder auf die Anklagebank. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung

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Ex-Geheimagent Werner Mauss muss sich von Donnerstag an erneut vor Gericht verantworten. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung aufgehoben hatte, wird der Prozess am Landgericht (LG) Bochum neu aufgerollt (Az. 12 KLs-9/19, zuvor 2 KLs 8/16).

Dem 79-Jährigen wird vorgeworfen, über 40 Millionen US-Dollar im Ausland versteckt und dadurch fast 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Der 79-Jährige hatte im ersten Verfahren behauptet, dass ihm das Geld von ausländischen Staaten zur Finanzierung seiner Agententätigkeit zur Verfügung gestellt worden sei.

Mauss' Verteidiger, der Kölner Anwalt Ulrich Sommer, schrieb am Mittwoch in einer Pressemitteilung: "Herr Mauss hat keine Steuern hinterzogen." Vielmehr arbeite er "bis zum heutigen Tage ebenso geräuschlos wie erfolgreich für Polizei und Staatsanwaltschaft." Er wiederholte die Argumentation, dass der Prozess sich um einen "geheimen Treuhandfonds" drehe, der von "staatlichen Stelle" für Mauss' Aktionen eingerichtet worden sei.

Der BGH hatte das Urteil der 2. großen Strafkammer des LG Bochum  auf die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hin aufgehoben. Die Karlsruher Richter wollten bei der Frage nach dem Vorsatz einen Widerspruch in der Urteilsbegründung des LG entdeckt haben. Nach Ansicht des BGH sah es das Bochumer Gericht einerseits als erwiesen an, dass Mauss dachte, gar nicht steuerpflichtig zu sein. Andererseits sei ihm laut LG dennoch bewusst gewesen, dass die Gelder für die Steuerbehörden von Bedeutung gewesen seien, weshalb er eine unrichtige Steuerfestsetzung billigend in Kauf genommen habe. So hätten die Bochumer Richter den für die Steuerhinterziehung erforderlichen bedingten Vorsatz angenommen - und sich so dabei widersprochen, befand der BGH.

Nun verhandelt die 12. große Wirtschaftsstrafkammer über den Fall. Und sie stellt sich auf ein langes und aufwendiges Verfahren ein: Die Verhandlungen sind bis in den Juni 2020 terminiert.

kus/dpa/LTO-Redaktion

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Nach Urteilsaufhebung durch den BGH: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38097 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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