Google gilt bei vielen als der Inbegriff der Suchmaschine. Diese Machtstellung auf dem Markt kommt jedoch mit Wettbewerbspflichten. Diese hat Google verletzt, entschied das LG Berlin II und sprach Idealo Schadensersatz in Millionenhöhe zu.
Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und gleichzeitig konkurrierende Angebote benachteiligt hat. Damit hat es gegen Kartellrecht verstoßen. Das hat das Landgericht (LG) Berlin II entschieden und Google zur Zahlung von 465 Millionen Euro Schadensersatz verpflichtet (Az. 16 O 195/19 Kart (2)).
Geklagt hatte die mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Preisvergleichsmaschine Idealo. Für den Zeitraum von 2008 bis 2023 hatte Idealo 3,3 Milliarden Euro als Schadensersatz inklusive Zinsen von Google verlangt. Unter anderem hatte das Unternehmen sich dabei auf die Kartellstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro berufen, die die EU-Kommission im Jahr 2017 gegen Google verhängt hatte, LTO berichtete. Für die Jahre 2024 und 2025 könnte Idealo weiteren Schadenersatz verlangen.
Die Richter der 16. Zivilkammer folgten in ihrem Urteil im Kern den Argumenten von Idealo, wichen aber bei der Schadenshöhenberechnung deutlich ab.
Idealo und Google beanspruchen Urteil als Sieg
Sowohl Idealo, als auch Google beanspruchen das Urteil als Sieg für sich: Idealo sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Erstmals haftet ein Big-Tech-Unternehmen vor einem deutschen Zivilbericht für die Folgen seines Wettbewerbsverstoßes in dieser Größenordnung", erklärte das Unternehmen.
Ein Google-Sprecher sagte: "Wir freuen uns, dass das Gericht die Mehrheit dieser überzogenen Forderungen abgewiesen und die Kläger verpflichtet hat, den Großteil der Kosten zu tragen." Dennoch weise Google die beiden Urteile entschieden zurück und werde Rechtsmittel einlegen. "Die Änderungen, die wir 2017 vorgenommen haben, haben sich bewährt, ohne dass die Europäische Kommission eingegriffen hat", so der Sprecher weiter.
107 Millionen Euro Schadensersatz für anderen Konkurrenten
In einem ähnlich gelagerten Fall sprach das LG Berlin II der Producto GmbH (Testberichte.de) ebenfalls einen Schadensersatz in Millionenhöhe zu (Az. 16 O 275/24). Hier beläuft sich die Summe auf gut 107 Millionen Euro.
Die EU-Kommission hat gerade erst ein weiteres Verfahren gegen Google eingeleitet, dieses Mal wegen der Benachteiligung von Nachrichtenseiten und Verlagen in den Suchergebnissen. Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission auf Grundlage des neuen Digital Markets Acts eine 500-Millionen-Euro-Strafe gegen Euro verhängt (LTO berichtete).
Die Urteile des LG Berlin II in den Verfahren Producto und Idealo sind noch nicht rechtskräftig. Es ist jeweils die Berufung zum Kammergericht Berlin möglich. Idealo kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen. Auch Google wird in Berufung gehen.
dpa/jh/LTO-Redaktion
LG Berlin II sieht Kartellrechtsverstöße: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58636 (abgerufen am: 15.12.2025 )
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