Wie am Mittwoch bekannt wurde, scheiterte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem LG Berlin mit dem Versuch, gegen eine Kampagne des Deutschen Atomforums eine einstweilige Verfügung wegen unlauterer Werbung zu erwirken.
Das Atomforum hatte für die Kampagne "CO2-Ausstoß = 0" argumentiert, die Produktion der Brennelemente sei ein externer Vorgang und bei der Klimabilanz des Betriebs eines Kernkraftwerks nicht zu berücksichtigen.
Verbraucherzentrale-Chef Klaus Müller zeigte sich enttäuscht. Die
Verbraucherzentrale prüfe nun die Möglichkeiten, in Berufung zu gehen. Der
Energieaufwand für die Herstellung der Brennelemente dürfe in der
Klimabilanz nicht einfach ausgeklammert werden. Tatsächlich müssten
100.000 Autos drei Jahre lang fahren, um sich dem Kohlendioxid-
Ausstoß der deutschen Atomkraftwerke zu nähern.
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13. Deutsches Atomrechtssymposium
Europäisches Atomhaftungsrecht im Umbruch
LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1909 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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