LG Berlin zu angemessener Lizenzvergütung: Kabel Deutschland muss über 45 Millionen Euro nachzahlen

15.08.2013

Der Kabelnetzbetreiber muss für die Verwertung privater Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung für die Jahre 2006 bis 2011 rund 46 Millionen Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen. Dies entschied das LG Berlin am Dienstag nach fast vierjähriger Verfahrensdauer.

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Berlin hat Kabel Deutschland die privaten TV- und Hörfunksender seit 2006 unangemessen gering vergütet. Der Kabelnetzbetreiber hatte sich geweigert eine angemessene Vergütung mit der VG Media zu vereinbaren und lediglich Zahlungen in geringem Umfang geleistet.

Mit den meisten anderen Kabelregionalgesellschaften, Kabelnetz- und IPTV-Betreibern hat die VG Media, die in diesem Verfahren die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen TV- und Hörfunksender vertrat, Lizenzverträge über die Kabelweitersendung geschlossen.

Der VG Media steht nun eine Nachzahlung in Höhe von 45.760.836,97 Euro zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin zu angemessener Lizenzvergütung: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9370 (abgerufen am: 09.10.2024 )

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