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Einspeisegebühren für Kabelnetze: Kabel Deut­sch­land schei­tert vor dem LG Berlin

30.04.2013

Im Streit mit öffentlich-rechtlichen Sendern hat Kabel Deutschland erneut eine Niederlage kassiert. Auch vor dem LG Berlin blieb am Dienstag eine Klage des Netzbetreibers wegen der sogenannten Einspeise-Entgelte ohne Erfolg.

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Kabel Deutschland wollte erreichen, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) auch weiterhin für das Verbreiten seiner Programme im Kabelnetz bezahlt. Dem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 30. April (Az. 16 O 389/12 Kart) zufolge ist das Einspeisen des RBB-Programms aber eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers.

Kabel Deutschland hat in dem Streit alle ARD-Anstalten, sowie das ZDF, Phoenix, Arte und 3sat verklagt und damit in erster Instanz bereits in München, in Stuttgart und in Köln verloren. Der Konzern war vor Gericht gezogen, weil die Sender einseitig die Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz gekündigt hatten. Sie hatten bisher manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür gezahlt, dass diese die Programme verbreiten. Doch die Anstalten wollen von diesem Jahr an nicht mehr zahlen. Die Kabelunternehmen seien gemäß § 52b des Rundfunkstaatsvertrages gesetzlich dazu verpflichtet, die Programme unentgeltlich auszustrahlen.

dpa/plö/LTO-Redaktion

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Einspeisegebühren für Kabelnetze: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8646 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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