Entscheidung über Räumungsklage zu "Liebig 34" vertagt: Gen­dern am Gericht und zer­störte Anwalt­s­autos

30.01.2020

Im Streit um die Räumung des Berliner Hauses "Liebig 34" gab es am Donnerstag keine Entscheidung. Dafür aber einen Befangenheitsantrag, weil der Richter in seinen Schriftstücken nicht genderte. Zuvor wurde das Auto eines Anwalts zerstört.

Der monatelange Streit um das Haus "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain geht weiter. Das Berliner Landgericht (LG) entschied am Donnerstag nicht über eine Räumungsklage gegen den Bewohner-Verein, der sich als "anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34" sieht.

Nur kurz nach Verhandlungsbeginn wurde der Prozess nach einem Befangenheitsantrag des Vereins-Anwalts gegen den Vorsitzenden Richter vertagt. Das Gericht will nun am 30. April eine Entscheidung verkünden.

Der Eigentümer des symbolträchtigen Hauses will mit seiner Klage erreichen, dass die Bewohnerinnen ihre Räume verlassen. 2018 endete ihr auf zehn Jahre befristeter Gewerbemietvertrag, den der Bewohner-Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte. Nach Angaben von Vereins-Anwalt Moritz Heusinger zahlen sie derzeit keine Miete. "Liebig 34" gilt als eines der letzten Symbole der autonomen Szene in der Stadt.

Richter verwendet nur maskuline Form

Anwalt Heusinger begründete seinen Befangenheitsantrag damit, dass der Richter in Schriftstücken nur die maskuline Form für alle Personen verwende. Kernanliegen des Vereins sei aber gerade die Geschlechterneutralität. Es gebe in Berlin klare Anweisungen für eine neutrale Sprache. Es müsse befürchtet werden, dass der Richter dem Verein gegenüber voreingenommen sei. Da der Antrag zurückgestellt werden sollte, verließ der Anwalt die Verhandlung und nahm auf einer Zuschauerbank Platz. Damit sei auch eine gütliche Einigung gescheitert, stellte der Vorsitzende Richter fest.

Vor dem Gerichtssaal beteuerte Anwalt Heusinger, er spiele nicht auf Zeit. Es sei ihm ernst mit dem Schutz von Grundrechten. Zudem sei es in diesem Fall nicht angemessen, das Gewerbe-Mietrecht anzuwenden.

In der Nacht verübten vermutlich Linksextremisten einen Anschlag mit stinkender Buttersäure auf das Auto eines Kläger-Anwalts. Die Flüssigkeit sei in den Wagen auf einen Kindersitz geschüttet worden, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Mit rosa Schrift sei "L34" auf die Motorhaube gemalt worden. Das Kürzel steht für Liebigstraße 34.

Linksextreme zerstören Auto des Kläger-Anwalts

Auf der linksextremen Internetseite Indymedia wurde dazu ein mutmaßliches Bekennerschreiben veröffentlicht. Der Anwalt mache die "Drecksarbeit für eines der größten Immoarschlöcher der Stadt", hieß es dort. Sein Auto "dürfte nach der Bearbeitung mit Hämmern, Bauschaum, Farbe und Buttersäure nur noch Schrottwert haben". Die Person des Anwalts an sich sei den Verantwortlichen egal, hieß es weiter. "Uns geht es nur um seine Rolle innerhalb der kapitalistischen Verdrängungsmaschinerie." Und weiter: "Wechsle deinen Job oder stelle deine juristische Expertise in Zukunft in den Dienst der MieterInnen. Darüber kannst du ja mal nachdenken wenn du und deine Bodyguards heute mit dem Taxi zum Liebig34 Prozess fahren."

Bereits beim Prozessauftakt Mitte November 2019 war es zu tumultartigen Szenen im Landgericht für Zivilsachen gekommen. Der Zivilprozess war daraufhin in das Kriminalgericht verlegt worden. In der Nähe des Gebäudes versammelten sich am Donnerstag laut Polizei friedlich etwa 100 Demonstranten mit einem Lautsprecherwagen. Die Unterbrechung der Verhandlung wurde bejubelt. Etliche Beamte und Polizeiwagen waren postiert. Im Gericht wurden Besucher streng kontrolliert. Neben Justizwachleuten waren Polizisten im Gericht. Auf den Zuschauerbänken im Saal 500 saßen aber nur wenige Interessierte.

Am 30. April könnte laut Gericht entweder ein Versäumnisurteil ergehen. Das heißt, dass die Kläger-Seite Recht bekommt, weil der Vereins-Anwalt aus dem Verfahren ausgestiegen ist. Das Urteil könnte dann sofort vollstreckt werden. Möglich ist aber auch, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben wird.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entscheidung über Räumungsklage zu "Liebig 34" vertagt: Gendern am Gericht und zerstörte Anwaltsautos . In: Legal Tribune Online, 30.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40003/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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