Der Schläger vom Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Dies entschied das LG Berlin mit Urteil vom Montag.
Knapp fünf Monate nach dem brutalen Überfall auf ein zufälliges Opfer verurteilte das Landgericht den 18-Jährigen am Montag zu der Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags. Die Kammer blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von vier Jahren
gefordert hatte. Der betrunkene Gymnasiast hatte einen heute 30-jährigen Installateur in der Nacht zu Ostersamstag mit wuchtigen Tritten gegen den Kopf schwer misshandelt. Der Gewaltexzess hatte bundesweit schockiert.
Von der Öffentlichkeit war kritisiert worden, dass es keine Anklage wegen versuchten Mordes gegeben hatte und der 18-Jährige nicht in Untersuchungshaft genommen worden war.
Neues Entsetzen löste am Wochenende der Tod eines 23-Jährigen in Berlin aus. Er war umgekommen, nachdem er auf der Flucht vor Angreifern in ein Auto gerannt war.
dpa/cla-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Jugendkriminalität: Union und FDP wollen Einführung von Warnschussarrest
Überlastete Justiz: Schwarzfahrer behindern Schutz vor Jugendgewalt
LG Nürnberg: Umzug im Prozess gegen U-Bahn-Schläger
LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4330 (abgerufen am: 05.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag