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Mord vor 50 Jahren: Zehn Jahre Haft für ehe­ma­ligen Stasi-Mit­ar­beiter

14.10.2024

Der Angeklagte bei Prozessbeginn im März

Erst nach Jahrzehnten führte ein Hinweis aus dem Ex-Stasi-Archiv zur Anklage. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

1974 wurde ein polnischer Mann am DDR-Grenzübergang in Berlin erschossen. Erst 50 Jahre später steht ein Ex-Stasi-Mitarbeiter für die Tat vorm LG Berlin I. Das verurteilte den heute 80-Jährigen nun zu zehn Jahren Haftstrafe.

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Mitten am Tag wird am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin ein Mann erschossen. Es dauert Jahrzehnte, bis Anklage erhoben werden kann und der Fall im wiedervereinigten Deutschland vor Gericht kommt. Rund 50 Jahre nach der Tat hat das Landgericht (LG) Berlin I einen inzwischen 80 Jahre alten ehemaligen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt (Urt. v. 14.10.2024, Az. 529 Ks 7/23).*

Nach Auffassung des Gerichts erschoss der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 den 38-jährigen Polen Czesław Kukuczka im Auftrag der Stasi aus dem Hinterhalt aus einer Entfernung von nur zwei bis drei Metern. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zwölf Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes beantragt.

Die Verteidigerin des deutschen Angeklagten hatte dagegen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Es sei nicht erwiesen, dass er der Schütze gewesen sei. Der 80-Jährige hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Anwältin hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite diese.

Schuss aus dem Hinterhalt

Der Sachse soll einer Operativgruppe des damaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) angehört haben und mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden sein. Zuvor soll dieser in der polnischen Botschaft versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin mit einer Bombenattrappe zu erzwingen. Das MfS soll den 38-Jährigen daraufhin mit einer fingierten Ausreise in eine Falle gelockt haben. Er habe Dokumente und Ausreisepapiere erhalten und sei von Stasi-Mitarbeitern zum Bahnhof Friedrichstraße begleitet worden. 

Zwei von drei Kontrollstellen habe Kukuczka unbehelligt passiert. Als er jedoch durch den letzten Kontrollpunkt schritt, fiel der Schuss. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Angeklagte zuvor hinter einer Sichtblende positioniert. Dann habe der ausgebildete Waffenmeister dem Polen in den Rücken geschossen.

Auf Grund dieser Vorgehensweise sah das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Kukuczka habe geglaubt, die Behörden seien auf seine Forderungen eingegangen. Mit einem Eingreifen der Grenztruppen habe er nicht mehr gerechnet. Als er von hinten erschossen wurde, sei er demnach arglos gewesen.

An der Strafbarkeit dieses Handelns ändere sich auch nichts dadurch, dass der Angeklagte auf Geheiß seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Es sei dem ehemaligen Stasi-Mitarbeiter gerade darum gegangen, die Staatsdoktrin der DDR zu erfüllen, nämlich die Ausreise von Bürgern der DDR um jeden Preis zu verhindern. Trotzdem betonte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka die Besonderheit dieses Falles: "Es war nicht die Tat eines Einzelnen aus persönlichen Gründen, sondern von der Stasi geplant und gnadenlos ausgeführt." Der 80-Jährige sei es gewesen, der "am Ende einer Befehlskette" den Schuss abgefeuert habe.

Westdeutsche Schülerinnen waren Zeugen der Tat 

Westdeutsche Schülerinnen einer 10. Klasse sind damals zufällig Zeuginnen der Tat geworden. Sie hatten im Rahmen einer Klassenfahrt Ost-Berlin besucht und wollten zurück in den West-Teil der damals geteilten Stadt. Eindrucksvoll schilderten mehrere damalige Schülerinnen aus Hessen vor Gericht die Geschehnisse – und von ihrer Angst und Fassungslosigkeit.

"Hinter mir stand ein Mann mit einer Reisetasche", erinnerte sich eine heute 65-Jährige. Der Mann sei vorgezogen worden. Nachdem er seinen Pass zurückbekommen habe, sei er zielgerichtet auf die Unterführung zugegangen. Plötzlich sei jedoch ein Mann in einem langen Mantel und mit Sonnenbrille von hinten vorgetreten – und dann der Schuss gefallen. Der Mann mit der Reisetasche sei zusammengesunken. "Das sehe ich noch bildlich vor mir", so die Zeugin. Danach seien sofort die Türen geschlossen worden. "Wir hatten unheimliche Angst." Zurück im Westen informierte der Lehrer die Polizei. 

Damals habe es eine erfolglose Anfrage an die Justiz im Osten gegeben, schilderte ein Berliner Kommissar im Prozess. Der Polizist bekam die alten Akten für die neuen Ermittlungen auf den Tisch. Doch über viele Jahre hinweg gab es keine Fortschritte.

Entscheidender Hinweis erst 2016

Erst im Jahr 2016 lieferte das Stasi-Unterlagen-Archiv einen entscheidenden Hinweis zur möglichen Identität des Schützen: Ein vom damaligen Staatssicherheits-Minister Erich Mielke unterzeichneter Befehl nannte zwölf MfS-Mitarbeiter, die im Kontext mit der Tötung ausgezeichnet werden sollten. Der Angeklagte wurde laut Schriftstück von der Stasi mit dem "Kampforden in Bronze" ausgezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch zunächst von Totschlag und nicht von Mord aus und stellte das Verfahren 2017 ein, weil die Tat in diesem Fall verjährt gewesen wäre. 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin dann doch Anklage, weil sie inzwischen das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sah. Hintergrund für die neue Bewertung war ein europäischer Haftbefehl gegen den Angeklagten nach beharrlichen Nachforschungen auf polnischer Seite.

Die Verteidigerin des Ex-Stasi-Mitarbeiters hatte in ihrem Plädoyer angemahnt, Recherchen von Historikern reichten nicht aus für eine rechtliche Bewertung. "Historiker sprechen nicht Recht im Namen des Volkes", so Anwältin Andrea Liebscher. "Ich denke, dass man alles, was nach 50 Jahren noch herauszufinden war, auch herausgefunden hat."

Danach sei nicht ausreichend sichergestellt, dass ihr Mandant der Schütze gewesen sei. Zudem sei sie überzeugt, dass es sich um Totschlag und nicht Mord handele. Das Opfer habe angesichts seiner zuvor inszenierten Bombendrohung nicht arglos sein können.

Kinder und Schwester des Erschossenen sind Nebenkläger

Aus Sicht der Verteidigung hat sich das Gericht jedoch nach Kräften bemüht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln den Fall aufzuklären. Und auch die Angehörigen des Opfers, die im Verfahren als Nebenkläger auftreten, zeigten sich zufrieden.

Es sei ihren Mandanten nie um eine bestimmte Strafe oder Rache gegangen, betonten die Anwälte der drei Kinder – eine Tochter und zwei Söhne – sowie einer Schwester des getöteten Polen. "Man wollte einfach nur ein Urteil", so Anwalt Rajmund Niwinski. Die Nebenkläger seien dem Gericht, dem deutschen Staat dankbar, dass es dieses Verfahren gab.

"Es ist ein Sieg der Gerechtigkeit, ein Schuldspruch gegen das MfS und die DDR-Staatsführung", kommentierte Nebenklägeranwalt Hans-Jürgen Förster das Urteil. Er hatte die Tochter des Getöteten im Prozess vertreten. "Für sie war es wichtig, dass im Prozess festgestellt wurde, die Tötung ihres Vaters war bitteres Unrecht."

Zum Strafmaß erklärte das Gericht, die Strafhöhe von zehn Jahren richte sich nach dem damals geltenden Strafgesetzbuch der DDR, weil dieses das mildeste Recht darstelle. Das geltende Recht sieht für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

* Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am Tag der Veröffentlichung fortwährend um weitere Informationen ergänzt.

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Mord vor 50 Jahren: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55617 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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