Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?: Land­ge­richt lässt Anklage gegen Ex-Minister And­reas Scheuer zu

29.05.2026

Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Das Landgericht (LG) Berlin I hat eine entsprechende Anklage zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Beschl. v. 27.05.2026, Az. 538 KLs 16/25).

Die Anklage erhoben hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereits im August 2025. Sie wirft dem 51-Jährigen darin vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz.

Scheuer weist Vorwurf zurück

Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause erklärte am Freitag: "Nach nunmehr über vier Jahren Dauer der Ermittlungen, in denen sich Andreas Scheuer stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt hat, wird die Hauptverhandlung endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt unter Beteiligung der Verteidigung umfassend zu klären." Das sei der Verteidigung bislang verwehrt geblieben.

"Das Landgericht Berlin wird diese Klärung sachlich und unbeeindruckt von der zuweilen hitzigen, aufgeladenen sowie langwierigen politischen Debatte vornehmen", heißt es in der Erklärung weiter. Scheuer bestreite den Vorwurf, den ihm die Staatsanwaltschaft mache. Er sei zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt werde. "Dafür wird er kämpfen."

Auch der frühere Staatssekretär bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide die Unschuldsvermutung.

Wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer beginnt, steht noch nicht fest. Das Gericht ist dazu mit den Beteiligten in der Absprache, wie die Gerichtssprecherin mitteilte.

Ein Strafverfahren durchläuft im deutschen Recht drei Stufen: das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren. Mit dem Eröffnungsbeschluss hat das LG Berlin I nun das sogenannte Zwischenverfahren beendet. Für Andreas Scheuer und Gerhard Schulz bedeutet das: Die Richter sehen nach der aktuellen Aktenlage einen "hinreichenden Tatverdacht" (§ 203 Strafprozessordnung, StPO). Das Gericht hält eine spätere Verurteilung also für wahrscheinlicher als einen Freispruch.

Scheuer hielt bis zum Ende an gescheiterter Pkw-Maut fest

Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig einkassiert worden. Zentraler Knackpunkt war, dass nur deutsche Autofahrer für die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Scheuer war damals Verkehrsminister und hielt bis zum EuGH-Urteil an der Maut fest. Mit seinem Satz "Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH", den er damals in einer Talkshow sagte, ging er viral. Der Satz ist schnell zum geflügelten Wort in Memes und Bildscherzen im Internet geworden.

Ein Untersuchungsausschuss hatte sich nach dem EuGH-Urteil mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Die damalige Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen.

Darum geht es in der Anklage 

Scheuer, der im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, sowie Schulz sollen laut Anklage bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben.

Der einschlägige Straftatbestand findet sich in § 153 Strafgesetzbuch (StGB), die "falsche uneidliche Aussage". Hiernach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt. Wann eine Aussage "falsch" ist, wird in der Rechtswissenschaft unterschiedlich ausgelegt. Nach herrschender Ansicht ist dies der Fall, wenn die Aussage in objektiver Hinsicht mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt.

Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide "entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können", so die Staatsanwaltschaft.

Scheuer kann sich an Angebot nicht erinnern

Manager der vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im Untersuchungsausschuss von diesem Angebot an Scheuer berichtet. Sie hätten ihm dieses Ende November 2018 bei einem gemeinsamen Frühstück mit Scheuer im Ministerium gemacht. Scheuer habe das Angebot abgelehnt.

Scheuer dagegen hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Ausschuss ausgesagt, ein solches Angebot der Betreiber habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Dies deckte sich mit Aussagen von Schulz.

Dem Ausschussbericht zufolge ging es laut Scheuer bei dem Treffen mit den Managern um einen "allgemeinen politischen Gedankenaustausch", bei dem die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund bekräftigt werden sollte. Damit stand Aussage gegen Aussage.

Maut-Debakel kostet den Staat mehrere Hundert Millionen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie im April wegen des Verdachts einer Falschaussage im Untersuchungsausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie Schulz eingeleitet hatte. Grundlage waren nach Angaben der Behörde mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen. Im vergangenen August klagte die Staatsanwaltschaft Scheuer und Schulz an.

Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Dies hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern ergeben. Zwischenzeitlich war diskutiert worden, ob Scheuer möglicherweise in Regress genommen werden könnte. Ende 2023 wurde dann bekannt, dass seitens des Bundesverkehrsministeriums keine Klage gegen Scheuer erhoben wird. Der damalige Minister Volker Wissing (FDP) hatte die Analyse in Auftrag gegeben, um mögliche Forderungen gegen seinen Amtsvorgänger abzuklären.

Die vorgesehenen Betreiber hatten Schadenersatz gefordert, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer hatte Forderungen der Firmen zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich einen Schadenersatz von rund 27 Millionen Euro.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60087 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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