Verhandlung vor der Staatsschutzkammer: Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

08.04.2026

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Er soll im Bundestag den Hitlergruß gezeigt und dabei die Hacken zusammengeschlagen haben – nun muss sich der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf vor Gericht verantworten. Die Anklage sei mit Beschluss vom 17. März zur Hauptverhandlung zugelassen worden, teilte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte mit (Az. 502 KLs 7/26). Der Prozess findet vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts (LG) Berlin I statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Moosdorf das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 iVm § 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch) vor. Konkret soll er am 22. Juni 2023 während einer laufenden Bundestagssitzung einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit der verbotenen Geste begrüßt haben. 

Anklage ursprünglich zum Amtsgericht erhoben

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2025 Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Der zuständige Einzelrichter hat das Verfahren aber gemäß § 209 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) dem LG vorgelegt. Er war der Auffassung, dass nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wegen der besonderen Bedeutung des Falles eine Strafkammer des LG zuständig ist. 

Dem hat sich das LG angeschlossen. Zur Begründung hat es insbesondere die herausgehobene Stellung des Angeklagten in der Öffentlichkeit sowie das Reichstagsgebäude als mutmaßlichen Tatort angeführt. 

Die Kammer soll in der Hauptverhandlung mit zwei Richtern einschließlich der Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt sein, teilte die Sprecherin mit. Die Verhandlungstermine würden noch abgestimmt.

AfD-Politiker weist Vorwurf zurück 

Im "Politico"-Podcast "Inside AfD" sprach Moosdorf von einem "politischen Rufmordversuch". Seine Immunität hatte der Bundestag im Oktober 2025 aufgehoben. Bereits anlässlich der Anklageerhebung im Dezember hatte er die Vorwürfe als "absurd" zurückgewiesen. Die 200 Seiten starke Akte fuße lediglich auf den Aussagen einer ehemaligen SPD-Abgeordneten, teilte er damals der dpa mit, alle unmittelbaren Zeugen verneinten die Darstellung der Anzeige.

Der ehemalige Musiker und Hochschullehrer Moosdorf gehört dem Bundestag seit 2021 an. Er holte 2021 und 2025 im Wahlkreis Zwickau das Direktmandat. Im Vorjahr hatte er auch innerhalb der AfD-Fraktion Ärger. Der frühere außenpolitische Sprecher der Fraktion wurde Mitte September 2025 dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59681 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen