Druckversion
Sonntag, 13.09.2026, 23:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-berlin-from-river-to-sea-staatsschutz-hamas-bgh
Fenster schließen
Artikel drucken
58894

Weg zum BGH eröffnet: LG Berlin hält "From the River to the Sea" erneut für strafbar

17.12.2025

Teilnehmer der Großdemo "United 4 Gaza" im Oktober 2025 in Berlin

Die Parole "From the River to the Sea, Palestine Will Be Free" wird häufig auf propalästinensischen Demos skandiert. Foto: picture alliance / Sipa USA | PRESSCOV

Die propalästinensische Parole ist ein Hamas-Kennzeichen und deshalb strafbar, urteilte die Staatsschutzkammer des LG Berlin I. Damit bestätigte die Kammer ihre Linie. Das Urteil ebnet nun den direkten Weg zum BGH. Gibt es bald Klarheit?

Anzeige

Die umstrittene propalästinensische Parole "From the river to the Sea, Palestine Will Be Free" ist vom Landgericht (LG) Berlin I erneut als ein Kennzeichen der Hamas eingestuft worden (Urt. v. 17.12.2025, Az. 502 KLs 13/25). Ein 25-jähriger Angeklagter habe die Wortfolge bei einer Demonstration gerufen und sich damit des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen nach § 86a Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht. Wer diese Parole nutze, unterstütze die Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel, die Vernichtung Israels, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley.

Zudem wurde der Mann im Zusammenhang mit Fotos in sozialen Medien der Verbreitung von Propagandamitteln terroristischer Organisationen § 86 StGB schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro (2.700 Euro). Die Verteidiger kündigten bereits Revision an. Die würde wegen der besonderen Konstellation vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen.

Strafgerichte gehen bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole um. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es noch nicht. Das LG Mannheim etwa hat im Mai 2024 eine Strafbarkeit nach § 86a StGB verneint, das LG Duisburg hat ein Jahr später einen Mann komplett freigesprochen, ohne dabei § 86a StGB überhaupt zu prüfen. Am LG Berlin I selbst hat es schon unterschiedliche Entscheidungen gegeben. Im Februar 2025 stufte eine Kammer den Spruch als Hamas-Kennzeichen ein und hob einen Nichteröffnungsbeschluss des AG Tiergarten auf. Im April entschied eine andere Kammer rechtskräftig, dass die Parole jedenfalls im Kontext einer Demo anlässlich des Weltfrauentags straflos bleibe, weil sie keinen erkennbaren Bezug zur Hamas-Ideologie aufweise. Die Staatsschutzkammer hatte erst einmal mit der Parole zu tun. Vor gut einem Jahr, im November 2024, bejahte sie die Strafbarkeit generell. Diese Entscheidung bekräftigte sie nun.

Wird die Parole nun endlich eine Sache für den BGH?

Normalerweise entscheiden die Landgerichte nur zweitinstanzlich über die Strafbarkeit nach § 86a StGB. Denn für Delikte am unteren Ende der Strafbarkeitsskala sind erstinstanzliche die Amtsgerichte zuständig. Diese Fälle landen dann in der Berufung beim LG und ggf. in der Revision bei einem Oberlandesgericht; der BGH kommt hier nicht ins Spiel.

Im aktuellen Fall hat die Kammer aber, ebenso wie im November 2024, erstinstanzlich entschieden. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem zweiten Anklagevorwurf. Für das Verbreiten von Propagandamitteln nach § 86 StGB ist eine Staatsschutzkammer am Landgericht in erster Instanz zuständig. Gegen Urteile der großen Strafkammern gibt es nur das Rechtsmittel der Revision, die landet dann stets beim BGH.

Das wäre ein lange ersehntes Szenario, auf das nicht nur die Verteidigung setzt. Auch Staatsanwalt Tim Kaufmann sagte nach der Verhandlung, eine höchstrichterliche Entscheidung werde zu Rechtssicherheit mit Blick auf Demonstrationen führen. Gegen das Urteil vom November 2024 hatte die die damals 42-Jährige Angeklagte auch zunächst Revision eingelegt. Wie LTO berichtete, zog sie diese jedoch Anfang des Jahres wieder zurück. Die Gründe sind nicht bekannt.

Gericht: Tabuisierung über Meinungsfreiheit

Das LG erklärte, der 25-Jährige sei bei einer Demonstration im Dezember 2024 in Berlin-Friedrichshain als "eine Art Rädelsführer" aufgetreten. Er habe den ersten Teil der Wortfolge skandiert, die Menge habe jeweils mit "Palestine will be free" geantwortet. "Es ging dem Angeklagten eindeutig um die Unterstützung der Hamas", sagte die Vorsitzende Wettley.

Die verbotene Terrororganisation habe sich den Spruch zu eigen gemacht, so die Richterin. Insbesondere nach dem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 werde die Parole von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht. Erklärtes Ziel der Terrororganisation sei die Vernichtung Israels sowie die Tötung und Vertreibung von Jüdinnen und Juden. Bei der Parole handele es sich um eine bildliche Darstellung dieser Forderungen. Die Meinungsfreiheit trete wegen der Tabuisierungsfunktion des gesetzlichen Tatbestandes des § 86a StGB in diesem konkreten Fall zurück.

Der Angeklagte soll zudem im März und April 2024 auf seinem Instagram-Account Fotos von teils vermummten Menschen mit Sturmgewehren mit "glorifizierenden Überschriften" veröffentlicht haben. Die Bilder enthielten laut Anklage das Logo der verbotenen Terrororganisation Al-Aksa-Märtyrerbrigade, die der bewaffnete Arm der Fatah-Bewegung von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas ist. Der militanten Gruppierung werden zahlreiche terroristische Anschläge auf israelische Zivilisten und Soldaten zugerechnet.

mk/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Hinweis: aktualisierte Fassung vom Tag der Veröffentlichung, 19:23 Uhr (mk).

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Weg zum BGH eröffnet: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58894 (abgerufen am: 13.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Antisemitismus
    • Demonstrationen
    • Gaza
    • Israel
    • Meinungsfreiheit
    • Volksverhetzung
Einige der Vertreter Nicaraguas (v.l.n.r.): Ardi Imseis, Alfredo Crosato Neumann, Daniel Müller, Alain Pellet und Carlos José Argüello Gómez. 08.09.2026
Gaza

Nicaragua im IGH-Verfahren wegen Beihilfe zum Völkermord:

"Es geht um Deut­sch­lands Völ­ker­rechts­ver­stöße"

Vor dem IGH erhob Nicaragua schwere Vorwürfe gegen Deutschland. In dem Prozess geht es um Beihilfe zu einem möglichen Völkermord in Gaza durch Waffenlieferungen. Noch steht die Zulässigkeit der Klage im Raum.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Einige der deutschen Vertreter vor dem IGH: Julia Monar vom Auswärtigen Amt, die Völkerrechtsprofessoren Christian J. Tams und Antonios Tzanakopoulos, sowie Wiebke Rückert und Tania von Uslar-Gleichen vom Auswärtigen Amt. 07.09.2026
Gaza

Verfahren wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza:

Wie Deut­sch­land sich vor dem IGH ver­tei­digt

Erster Tag der Anhörungen in Den Haag: Deutschland hält Israel für eine "unverzichtbare dritte Partei" im Verfahren wegen Beihilfe zum Völkermord. Der IGH dürfe seine Gerichtsbarkeit also hier nicht ausüben.

Artikel lesen
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Ein Soldat der israelischen Armee hinter einem fest installierten Maschinengewehr in der Nähe des jordanischen Feldlazaretts in Gaza-Stadt am 3. Oktober 2025. Das Foto wurde während einer von der israelischen Armee organisierten Medienführung aufgenommen. 04.09.2026
Gaza

Deutschland wehrt sich gegen Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord in Gaza:

"IGH darf nicht ent­scheiden, wenn Israel nicht betei­ligt ist"

Bevorstehende Gerichtsanhörungen: Kann der IGH entscheiden, ob Deutschland Beihilfe zu einem möglichen Völkermord in Gaza geleistet hat? Die Bundesregierung hält die Klage für unzulässig, solange Israel nicht an dem Verfahren beteiligt ist.

Artikel lesen
Lahav Shapira im Verfahren gegen die FU Berlin vor dem VG Berlin 18.08.2026
Antisemitismus

Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin:

OVG Berlin-Bran­den­burg muss über Schutz jüdi­scher Stu­denten ent­scheiden

Der Nahostkonflikt sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig für Proteste und Gewalt. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor die Gerichte. In der Berufungsinstanz geht es um eine Grundsatzfrage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
In­ves­ti­ga­ti­on As­si­s­tant (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­tel­lec­tual Pro­per­ty /...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Conference: International Perspectives on Climate Criminal Law

15.10.2026, Konstanz

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten–aktuelle Verteidigungsansätze Akteneinsicht, Beweisaufn

15.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH