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Satiriker erwirkt einstweilige Verfügung: Pro Deut­sch­land darf mit Böh­m­er­mann-Shirts kein Geld ver­dienen

02.05.2017

T-Shirts (Symbol)

© phanuwatnandee - Fotolia.com

Satiriker Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung gegen die Partei Pro Deutschland erwirkt. Sie hatte dessen Konterfei auf T-Shirts mit einem Spruch und Erdogan in Verbindung gebracht und diese gedruckt und zum Verkauf angeboten.

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Beim Landgericht (LG)Berlin hat Satiriker Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen die Partei Pro Deutschland erwirkt, die T-Shirts mit einem Bild von ihm verbreitet hatte. Auf dem Shirt befand sich sein Konterfei mit dem Satz "Der ist lustig. Den töte ich zum Schluss." Darunter wiederum fand sich die "Unterschrift" des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Böhmermanns Anwalt Torben Düsing bestätigte das der Deutschen Presse-Agentur. "Herr Böhmermann steht als Werbegesicht für Merchandising-Artikel von Pro Deutschland nicht zur Verfügung", so Düsing. "Er will nicht, dass politische Parteien mit seiner Person Geld verdienen." Die Partei kündigte an, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, aus Rücksicht auf die möglichen Prozesskosten. "Wir haben deshalb [...] das streitgegenständliche T-Shirt von unserer Internetseite gelöscht", heißt es in einer Mitteilung auf dem Internetauftritt der Partei.

Böhmermann hatte im März 2016 in seiner Sendung Neo Magazin Royale ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen, das einen Eklat ausgelöst hatte. Anfang April stellte Erdogan daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) und ersuchte die Bundesregierung um Ermächtigung der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung wegen der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte das Verfahren aber eingestellt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Satiriker erwirkt einstweilige Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22801 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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