LG Berlin zum Goldmünzen-Diebstahl: Urteil in einem Fall rechts­kräftig

22.09.2020

Die Goldmünze in Millionenwert bleibt verschollen, doch zumindest für einen Täter ist der Strafprozess nun vorbei. Für die anderen Beschuldigten geht es weiter zum BGH.

Das Strafurteil zum spektakulären Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum ist in einem Fall rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Ein 23 Jahre alter Mann hat seine Revision gegen den Schuldspruch und die Verurteilung wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten zurückgenommen, wie das Landgericht (LG) Berlin am Dienstag mitteilte. Die beiden übrigen verurteilten Männer im Alter von jeweils 22 Jahren hätten ihre Rechtsmittel aufrecht erhalten, so dass der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden muss, ob das Urteil Bestand hat.

Das Berliner Landgericht hatte im Februar wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall gegen zwei Männer aus einer polizeibekannten, arabischstämmigen Großfamilie eine Jugendstrafe von jeweils viereinhalb Jahren Haft verhängt. Ein Ex-Wachmann, der nach Überzeugung des Gerichts das Museum auskundschaftete, bekam drei Jahre und vier Monate Gefängnis.

Die Münze "Big Maple Leaf" mit einem Wert von 3,75 Millionen Euro war in der Nacht zum 27. März 2017 aus einer Vitrine gestohlen und mit Schubkarre und Rollbrett abtransportiert worden. Die Diebe waren durch ein Fenster eingestiegen. Die Beute ist bis heute verschwunden und wurde vermutlich zerstückelt und verkauft.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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LG Berlin zum Goldmünzen-Diebstahl: Urteil in einem Fall rechtskräftig . In: Legal Tribune Online, 22.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42866/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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