Von 2004 bis 2014 wurde bei Zahlungen mit Giro- oder EC-Karten für die Händler ein einheitliches Entgelt fällig. Eine Drogeriekette fordert von beteiligten Banken Schadensersatz in Millionenhöhe wegen der Höhe dieser Gebühren.
Das Landgericht (LG) Berlin verhandelt am Montag erstmals über Schadensersatzklagen von Unternehmen, denen - ihrer Ansicht nach - zu hohe Gebühren für Kartenzahlungen in Rechnung gestellt wurden. In einem der Fälle klagt eine Drogeriekette gegen vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben (Az. 16 O 110/18 Kart).
Das Unternehmen fordert nach Angaben des Gerichts für überhöhte Händlergebühren bei Kartenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2014 Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro sowie eine Erstattung der im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Kosten. Ob die für das Kartellrecht zuständige Zivilkammer noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.
Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben elf weitere Kartellschadensklagen zu der Thematik vor. Diese sollen jeweils bei mündlichen Verhandlungen in der Zeit vom 8. November bis 1. Dezember geprüft werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem bis 2014 gültigen, einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen um eine unerlaubte Kartellabsprache handelte.
Händler in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, welche die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber acht Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. 2014 haben die deutschen Banken diese Praxis auf Druck des Bundeskartellamts aufgegeben.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Verhandlung am LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50089 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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