LG Berlin: Abmahnanwalt wegen Erpressung und Betrug angeklagt

26.11.2012

Abmahnungen sind – gerade bei den Empfängern – mehr als unbeliebt. Landläufig werden sie gerne schon mal als "Erpressung" bezeichnet. Im Fall eines Berliner Rechtsanwaltes könnte dieses Urteil bald ein offizielles sein: Die Staatanwaltschaft Berlin hat gegen den Anwalt Anklage wegen Betruges und Erpressung erhoben.

Wie der Sprecher des Berliner Landgerichts (LG), Tobias Kaehne, auf Nachfrage mitteilte, geht es um insgesamt 15 Fällen, in denen der Anwalt zu Unrecht Ansprüche geltend gemacht haben soll. Dies werte die Staatsanwaltschaft als Betrug beziehungsweise versuchten Betrug. Darüber hinaus habe er den Abgemahnten für den Fall, dass diese die Forderungen nicht erfüllen würden, mit einer Klage gedroht. Hierin sehen die Anklagevertreter eine Erpessung der Abgemahnten.

Als Verhandlungsauftakt wird der 14. Februar anvisiert. Geplant sind drei Verhandlungstage. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte dies weitreichende Folgen haben. Möglicherweise müssten sich dann einige bekannte Anwälte ein neues Geschäftsmodell überlegen.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7641 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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