Druckversion
Dienstag, 21.07.2026, 03:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-berlin-67o7616-minderung-gerechtfertigt-baulaerm-mietwohnung-konkludent-vereinbart
Fenster schließen
Artikel drucken
19714

LG Berlin zu Bauimmissionen: Lärm kann zu Miet­min­de­rung berech­tigen

17.06.2016

Baustelle in Berlin (Symbolbild)

© Maurice Tricatelle - Fotolia.com

Lärm vom Bolzplatz muss man ertragen, bei Baustellen hört der Spaß dann aber auf: Eine Berlinerin darf wegen Baulärm mindern. Man habe sich konkludent darauf geeinigt, dass die Wohnung gesundheitlich unbedenkliches Wohnen gewährleiste.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Berlin hat die Minderung von Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug der Mieterin von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen war, für die Dauer der Baumaßnahmen für gerechtfertigt gehalten (Urt. v. 16.06.2016, Az. 67 S 76/16*).

Die Mieterin hatte den Mietvertrag über die in Berlin-Mitte gelegene Wohnung im Jahr 2000 geschlossen. Zu jener Zeit war in der Nachbarschaft eine mit Bäumen bewachsene Baulücke vorhanden gewesen. Zwischen 2013 und 2015 wurden auf diesem Grundstück eine Tiefgarage und ein Gebäude errichtet und dadurch erhebliche Bauimmissionen verursacht. Die Mieterin verlangte nunmehr mit ihrer Klage knapp 950 Euro - entsprechend gut 20 Prozent der bereits an die Vermieterin gezahlten vollen Miete für die Monate Juni 2014 bis März 2015 - zurück.

Das Amtsgericht hatte die Klage der Mieterin bis auf einen geringen Teilbetrag abgewiesen. Mit ihrer Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Mieterin nunmehr Erfolg: Das LG war der Auffassung, dass die Mieterin wegen der Bauimmissionen (Lärm, Staub und Erschütterungen nicht nur wochentags, sondern zeitweise auch am Wochenende) die Miete mindern durfte und die Höhe von geringfügig mehr als 20 Prozent angesichts der Beeinträchtigungen angemessen sei. Bei Vertragsschluss hätten die Mietvertragsparteien stillschweigend vereinbart, dass die Wohnung den üblichen Mindeststandard, der auch ein gesundheitlich unbedenkliches Wohnen gewährleiste, einhalte.

Bolzplatzentscheidung des BGH nicht einschlägig

Zwar seien gerade in Großstädten Baumaßnahmen nicht unüblich, doch selbst in Berlin sei die ganz überwiegende Mehrzahl der Mietwohnungen von solchen Beeinträchtigungen nicht betroffen. Der mithin konkludent vereinbarte Standard sei während der Bauphase bei Weitem unterschritten worden. Auch der Umstand, dass der Vermieter über keine rechtlichen Möglichkeiten verfüge, die Beeinträchtigungen abzuwehren oder von dem Nachbarn eine Entschädigung zu verlangen, ändere nichts.

Die sog. "Bolzplatzentscheidung" des Bundesgerichtshofs (BGH) sei nicht einschlägig, befanden die Berliner Richter. Danach seien zwar unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten des Mieters nach Vertragsschluss auftretende Immissionen nicht zu berücksichtigen. Jedoch habe der BGH in jenem Fall den Vertrag ergänzend ausgelegt. Hier dagegen sei eine solche ergänzende Vertragsauslegung nicht zulässig, weil die Parteien stillschweigend vereinbart hätten, dass keine erheblichen und die Gesundheit beeinträchtigenden Bauimmissionen aufträten. Zudem habe es sich in jenem Fall um eine dauerhafte Veränderung des Wohnumfeldes gehandelt, während es hier um eine nur vorübergehende Veränderung gegangen sei.

Der Mieterin könne schließlich auch nicht vorgeworfen werden, sie habe die Möglichkeit der Bauimmissionen grob fahrlässiger übersehen und deshalb das Recht zur Minderung verloren. Zwar sei bei Mietvertragsschluss im Jahre 2000 die Baulücke vorhanden gewesen. Wenn die Mieterin damals an eine spätere Bebauung nicht gedacht habe, so könne ihr allenfalls einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dies reiche für einen Gewährleistungsausschluss aber nicht aus.

acr/LTO-Redaktion

*Az. war vom Gericht zunächst falsch angegeben, korrigiert am 20.06.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Berlin zu Bauimmissionen: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19714 (abgerufen am: 21.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Lärmschutz
    • Mietminderung
    • Mietwohnung
    • Städtebau
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin
Drohnenaufnahme eines in Rohbau befindlichen Einfamilienhauses 12.06.2026
Städtebau

Das BauGB-"Upgrade" im Praxistest:

Nach dem Bau­turbo jetzt der Pla­nung­s­turbo?

Die nächste Baurechts-Novelle soll überlange Planungsprozesse abkürzen und die Bauleitplanung modernisieren. Diese Erwartungen kann der Entwurf im Ansatz erfüllen, Peter Neusüß und Reinhard Sparwasser raten aber zu mehr Mut.

Artikel lesen
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Bauarbeiter isolieren eine Hausfassade 27.05.2026
Städtebau

Bundesregierung bringt BauGB-Novelle auf den Weg:

Zu wenig Woh­nungen, des­halb soll sch­neller gebaut werden

Nach dem "Bau-Turbo" sollen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen. Hauptanliegen von Ministerin Verena Hubertz: mehr Wohnungsbau.

Artikel lesen
Justizministerin Hubig im Plenarsaal 30.04.2026
Energiepreise

Gebäudemodernisierungsgesetz:

Koa­li­tion ver­stän­digt sich auf Kos­ten­b­remse für Mieter

Einigung beim "Heizungsgesetz": Entscheidet sich der Vermieter für eine fossile Gas- oder Ölheizung, sollen Mieter zwar weiter die Kosten für CO2, Netzentgelte und Biogas tragen. Allerdings nur zur Hälfte. Auch Vermieter werden beteiligt.
 

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Re­fe­rent Ar­beits­recht - Grund­satz­fra­gen Per­so­nal (m/w/d)

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Leip­zig

Logo von European Patent Office
Vice-chair Ap­peals Com­mit­tee of the Eu­ro­pe­an Pa­tent Of­fice...

European Patent Office, Mün­chen

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH