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Nach rassistischem Tweet: Jens Maier muss 15.000 Euro an Noah Becker zahlen

17.01.2019

Jens Maier und Noah Becker

(c) dpa

Ein rassistischer Tweet kommt dem AfD-Politiker Jens Maier teuer zu stehen: Er muss Noah Becker, den er auf Twitter einen "kleinen Halbneger" nannte, 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dabei hätte er auch günstiger davonkommen können.

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Wegen eines rassistischen Tweets hat das Landgericht (LG) Berlin den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier zur Zahlung von 15.000 Euro nebst Zinsen und außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von rund 520 Euro an Noah Becker verurteilt (Urt. v. 15.01.2019, Az. 27 O 365/18). Dies bestätigte das LG Berlin am Donnerstag, die Urteilsgründe lagen aber noch nicht vor. Über die Entscheidung hatte das Nachrichtenmagazin Spiegel zuvor berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der älteste Sohn von Tennislegende Boris Becker war auf dem Twitter-Account des sächsischen Politikers Anfang Januar als "kleiner Halbneger" bezeichnet worden. Becker junior hatte in einem Interview erklärt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine "weiße Stadt". Er sagte, er selbst sei "wegen meiner braunen Hautfarbe attackiert worden". Maier bestritt, den Tweet verfasst zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Ein Mitarbeiter, der Maiers Account betreute, hatte die Tat gestanden.

Laut Spiegel hatte Becker Maier aufgefordert, 7.500 Euro an eine karitative Einrichtung zu spenden, um den Streit beizulegen. Maier ging darauf nicht ein und provozierte die Zivilklage, schreibt das Magazin.

Maier Teil des "Flügels"

Maier war vor seinem Einzug in den Bundestag Richter am LG Dresden. Der AfD-Landesverband Sachsen hatte im November ein Parteiausschlussverfahren gegen den Juristen zurückgezogen. Grund für das Verfahren waren Äußerungen Maiers bei einem gemeinsamen Auftritt mit Björn Höcke zu einem angeblichen deutschen "Schuldkult" und der "Herstellung von Mischvölkern" durch Zuwanderung. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung aber ein.

Maier hatte bereits 2016 für Schlagzeilen gesorgt, als er dem renommierten Dresdner Politologen Steffen Kailitz auf Antrag der NPD kritische Aussagen über die rechtsradikale Partei im einstweiligen Verfügungsverfahren verbot. Im Hauptsacheverfahren, an dem Maier dann wegen seiner zwischenzeitlich anderen Zuständigkeit nicht mehr beteiligt war, unterlag die NPD. Maier gilt als Vertreter des rechtsnationalen Parteiflügels um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke, der Anfang der Woche vom Bundesverfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt wurde. 

acr/LTO-Redaktion 

mit Materialien der dpa

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Nach rassistischem Tweet: Jens Maier muss 15.000 Euro an Noah Becker zahlen . In: Legal Tribune Online, 17.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33291/ (abgerufen am: 19.08.2022 )

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