Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 06:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-berlin-13O2320-afd-parteitag-ballhaus-pankow-mietvertrag-bedrohung-eilantrag
Fenster schließen
Artikel drucken
39859

LG Berlin lehnt Eilantrag zu AfD-Parteitag ab: Ver­mieter darf wegen Bedro­hung zurück­ziehen

von Annelie Kaufmann

23.01.2020

Das Ballhaus Pankow von außen

(c) Ballhaus Pankow - via Wikimedia Commons, Bildquelle, Lizenz CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das LG Berlin lehnte einen Eilantrag der Partei ab, das Ballhaus Pankow durfte kurzfristig die Überlassung der Räume an die AfD verweigern. Damit könnte wieder ein Parteitag ins Wasser fallen.

Anzeige

Die Berliner AfD steht kurz vor ihrem für das Wochenende geplanten Parteitag ohne Räumlichkeiten da. Das Landgericht (LG) Berlin hat einen Eilantrag der Partei abgelehnt, die damit die Durchführung des Parteitags im Ballhaus Pankow durchsetzen wollte (Beschl. v. 22.1.2020, Az.: 13 O 23/20).

Auf dem Parteitag soll unter anderem ein neuer Landesvorstand gewählt werden. Doch die AfD hatte erhebliche Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Räumen. Ursprünglich war der Parteitag für den 1. September 2019 geplant. Der Termin platzte allerdings kurzfristig, als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte, dass der Bezirk Tempelhof dem Landesverband nicht das Gemeinschaftshaus Lichtenrade zur Verfügung stellen muss.

Nach Angaben von Parteichef Georg Pazderski hat die Partei mittlerweile rund 170 Anfragen gestellt, aber nur Absagen erhalten. Mitte Dezember hatte die AfD schließlich mit dem Ballhaus Pankow einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter hatte jedoch am 6. Januar 2020 den Rücktritt von dem Mietvertrag erklärt.

Wer an die AfD vermietet, muss mit Protesten rechnen

Seitens des Ballhaus Pankow wurde geltend gemacht, man sei nach Abschluss des Mietvertrages ununterbrochen von Pressevertretern gestört und belästigt worden und von Unbekannten telefonisch bedroht worden. Zudem sei ein Mitarbeiter von zwei Unbekannten mit einem Messer auf dem Parkplatz bedroht worden. Grund dafür sei der geplante Parteitag gewesen.

Das LG hielt zwar die Kündigung nicht für wirksam, lehnte den Eilantrag der AfD auf Überlassung der Räumlichkeit aber dennoch ab: Der Vermieter könne ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen. Das Argument des Vermieters, er habe "keine politische Meinung" und sei daher nicht über die öffentliche Meinung zur Verortung der AfD im Parteienspektrum im Bilde gewesen, ließ das LG nicht gelten. Auf ein solches Maß der Uninformiertheit müsse sich die Partei nicht einrichten, heißt es in dem noch nicht veröffentlichten Beschluss, der LTO vorliegt.

Dabei betonte die Kammer, dass der Vermieter keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung genannt habe. Da er wusste, um welche Partei und um welche Veranstaltung es sich handelte, habe er auch grundsätzlich mit öffentlichem Interesse und auch mit Protesten rechnen müssen.

Bedrohungen gehen allerdings zu weit

Allerdings habe der Vermieter glaubhaft vorgetragen, dass ein Mitarbeiter von zwei Unbekannten mit einem Messer bedroht worden ist. Man habe diesem gesagt, dass man wiederkommen werde, wenn die Veranstaltung stattfinden sollte. Man wisse, wo er wohne und wo er und seine Familie unterwegs seien.

Mit einer solchen Androhung von Gewalt habe der Vermieter nicht rechnen können, so das Gericht. Damit sei ein Risiko entstanden, das weit über die vertraglich übernommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Veranstaltungsräumen hinausgehe. Der Vermieter könne die Vertragserfüllung deshalb auch kurzfristig verweigern.

Zwar müsse auch das Interesse der AfD an der Überlassung der Räume berücksichtigt werden. So hatte die AfD einen drohenden Schaden in Höhe von 10.000 Euro geltend gemacht. Letztlich kam das LG aber zu dem Schluss, dass es in diesem Fall dem Vermieter überlassen bleibe, zu entscheiden, ob er ein solches Risiko auf sich nehmen wolle.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann eine sofortige Beschwerde einlegen. Ob sie das tun wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht klar. Parteichef Pazderski sagte während einer auf Facebook live übertragenen Pressekonferenz am Mittag, man wolle alle Register ziehen, um den Parteitag so schnell wie möglich stattfinden zu lassen.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Berlin lehnt Eilantrag zu AfD-Parteitag ab: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39859 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Miet- und WEG-Recht
    • AfD
    • Politik
    • Vertragsrecht
Das Bild zeigt eine große Menge an Menschen, die mit Regenbogenflaggen fröhlich durch Dresden ziehen, um ihre Vielfalt zu feiern. 04.06.2026
Versammlungen

Sächsisches OVG zu CSD Dresden:

Wann Feiern auch Demon­s­trieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Artikel lesen
Vertragsunterzeichnung (Symbolbild) 02.06.2026
Vertragsrecht

LG Frankenthal zu Küchenkauf im Möbelhaus:

Eine Unter­schrift ist noch kein Ver­trags­schluss

BGB AT beim Landgericht: Dass beim Vertragsschluss die essentialia negotii vorliegen müssen, zeigt der Fall einer Frau, die zwar für den Kauf einer Küche unterschrieb, gleichwohl aber noch nicht vertraglich gebunden wurde.

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Ein Mann steht im Gerichtssaal, während im Hintergrund das Wappen Niedersachsens sichtbar ist. 27.05.2026
Justiz

"Justizskandal" in Niedersachsen?:

Unter­su­chungs­aus­schuss zu "Maul­wurf"-Staats­an­walt

Warum konnte ein Staatsanwalt, der Ermittlungen an die Drogenmafia verriet, über Jahre weiterarbeiten? Das soll ein Untersuchungsausschuss klären - und welche Rolle Justizministerin Wahlmann dabei spielte.

Artikel lesen
Vier Personen diskutieren konzentriert, offenbar im Zusammenhang mit der Einigung über zusätzliche Richter im Rechtsstaatspakt. 27.05.2026
Justiz

Durchbruch bei "Rechtsstaatspakt":

Länder vor Eini­gung über 240 Mil­lionen Euro für 2.000 neue Richter

Nach LTO-Informationen steht der Bund-Länder-Pakt für den Rechtsstaat nach einigem Streit nun doch kurz vor dem Abschluss. Darauf haben sich die Länderspitzen bei einem Treffen in Berlin verständigt – mit konkreten Zahlen und einem neuen Kompromiss.

Artikel lesen
Bauarbeiter isolieren eine Hausfassade 27.05.2026
Städtebau

Bundesregierung bringt BauGB-Novelle auf den Weg:

Zu wenig Woh­nungen, des­halb soll sch­neller gebaut werden

Nach dem "Bau-Turbo" sollen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen. Hauptanliegen von Ministerin Verena Hubertz: mehr Wohnungsbau.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­ly Of­fices / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH