LG Augsburg: Wind­kraft­an­lage muss nachts still stehen

04.08.2011

Eine Windkraftanlage in Rennertshofen muss künftig nachtsabgeschaltet werden, weil sie zu laut ist. Das hat das LG Augsburg mit einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden.

Damit gaben die Richter des Landgerichts (LG) im Wesentlichen den Nachbarn Recht. Diese hatten sich über die durch die Anlage verursachten Geräusche beschwert. Die Lärmbelastung liegt laut Urteil nachts über dem
maximal zulässigen Wert von 45 Dezibel. Ein Gutachten habe gezeigt,
dass dieser Grenzwert mehrfach überschritten worden sei. Dies müssten
die Anwohner nicht dulden, die gut 600 Meter entfernt wohnen.

Deshalb müssen die Rotorblätter künftig von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
still stehen. Die rund 140 Meter hohe Anlage mit Rotorblättern von
gut 80 Metern Durchmesser war vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen genehmigt worden - unter der Auflage, dass sie den gesetzlichen
Grenzwert von 45 Dezibel nachts nicht überschreitet.

cla/dpa/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

LG Augsburg: Windkraftanlage muss nachts still stehen . In: Legal Tribune Online, 04.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3940/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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