Der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 9,7 Millionen Euro zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren wegen Bestechung des Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) stellte das LG Augsburg hingegen ein - das Delikt sei eindeutig verjährt, sagte die Vorsitzende Richterin Frauke Linschmann am Donnerstag.
Schreibers Verteidiger hatten argumentiert, ihr Mandant habe im fraglichen Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt in Kanada gehabt und sei deshalb nur dort steuerpflichtig gewesen. Dem folgte die 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts (LG) jedoch nicht und berief sich dabei auf Schreibers frühere Angaben (Urt. v. 14.11.2013, Az. 10 KLs 501 Js 127135/95). So habe er in Deutschland seine Steuererklärungen abgegeben und sich gegenüber den kanadischen Behörden als "non-resident" (nicht ansässig) bezeichnet. Er habe auch sein Millionenvermögen auf Auslandskonten von der deutschen Heimatanschrift aus verwaltet.
Schreiber habe seine Einnahmen in einem undurchsichtigen Geflecht von Firmen unter anderem in Panama und mit Tarnkonten in der Schweiz und Liechtenstein bewusst vor dem Fiskus versteckt, sagte die Vorsitzende Richterin. Das zeige hohe kriminelle Energie. Zugunsten des Angeklagten habe gesprochen, dass er nicht vorbestraft war und und seine Taten zum Teil schon mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegen.
Haftbefehl bleibt bestehen, aber außer Vollzug
Neben der Untersuchungshaft wird dem Urteil zufolge auch Schreibers Auslieferungshaft in Kanada - zusammen mehr als drei Jahre - auf die Dauer der Gefängnisstrafe angerechnet. Der Haftbefehl bleibt bestehen, aber weiter außer Vollzug. Somit darf Schreiber weiterhin unter strengem Hausarrest in seinem Haus im oberbayerischen Kaufering wohnen. Dies war ihm nach einem schweren Herzinfarkt und wegen seines auch sonst schlechten Gesundheitszustandes im Mai 2012 zugebilligt worden. Das Haus darf er nur mit richterlicher Genehmigung verlassen.
Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren und war in Augsburg wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zunächst zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil wegen Rechtsfehlern aber aufgehoben und das Verfahren für eine Neuauflage zurück an das LG Augsburg verwiesen.
Schreiber kündigte an, das neue Urteil abermals beim BGH anzufechten.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG Augsburg zu Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10040 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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