Der Hauptangeklagte im Augsburger Ekelfleisch-Prozess ist am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betruges vom LG Augsburg zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Fleischfabrikant hatte in 22 Fällen Fleisch umetikettiert und mit Hilfe von Geschäftspartnern vor allem an Berliner Dönerbuden verkauft.
Auch nach einem gegen ihn verhängten Gewerbeverbot handelte er
über eine Strohfrau weiter mit Fleisch. "Dieses Nachtat-Verbot ist
als besonders gravierend zu sehen und es bringt zum Ausdruck, wie
wenig der Angeklagte sich von dem Verfahren gegen ihn beeindrucken
ließ", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht (LG) Augsburg.
Laut Urteil hatte der Fleischfabrikant aus dem schwäbischen
Wertingen insgesamt 130 Tonnen Fleisch umetikettiert und mit Hilfe
seiner Geschäftspartner verkauft.
cla/LTO-Redaktion
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LG Augsburg: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3988 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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