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LG Arnsberg zu Anordnung durch AG: Auch zweite Haus­durch­su­chung wegen Merz-Sch­mie­re­reien war rechts­widrig

22.01.2026

Schmierereien gegen Bundeskanzler Merz im Sauerland

An einer Schützenhalle im sauerländischen Menden wurden Schmierereien gegen Bundeskanzler Merz gefunden. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein

Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das LG Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

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Im Fall der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin im Sauerland wegen Anti-Merz-Schmierereien hat das Landgericht (LG) Arnsberg nun auch die Durchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig erklärt (Beschl. v. 18.12.2025, 2 Qs 28/25). Das sagte eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage.

Hintergrund: Nachdem Ende Januar vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Schmierereien rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, hatte es im April Hausdurchsuchungen bei einer SPD-Nachwuchspolitikerin und im Elternhaus eines Bekannten gegeben. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die damals 17-Jährige und den damals 20-Jährige läuft aber weiter. LTO berichtete hier ausführlich zum vermeintlichen Skandal um die Durchsuchung, wobei auch die Rolle von Kanzlergattin und Präsidentin des Amtsgerichts Arnsberg Charlotte Merz beleuchtet wird. Gegen einen Polizeibeamten wurde in der Folge die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen Dienstpflichtverletzungen geprüft. 

Beschwerden beider Beschuldigter erfolgreich

Für die junge Frau war der ehemalige NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt bereits vor Monaten gegen die Durchsuchung vorgegangen und hatte vor dem LG Arnsberg Recht bekommen. 

Dort hatte danach auch der Anwalt des jungen Mannes Beschwerde gegen die Maßnahme eingelegt. Die zuständige Kammer habe festgestellt, dass auch die Durchsuchung bei diesem Beschuldigten rechtswidrig gewesen sei, so eine Gerichtssprecherin.

In beiden Fällen wiesen die Richter darauf hin, dass ein Anfangsverdacht nicht vorgelegen habe. Unter anderem hatten die Ermittler damals auf ein anonymes Schreiben hin die Verdächtigen ins Visier genommen. Die Ermittlungen gehen allerdings aktuell noch gegen beide weiter.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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LG Arnsberg zu Anordnung durch AG: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59124 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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