In ihrem Testament schloss sie den Sohn aus: Das Millionenerbe der langjährigen Brauerei-Chefin Rosemarie Veltins ging an allein dessen Schwestern. Zu Recht, entschied nun ein Gericht. Auch den Pflichtteil bekommt Clemens Veltins nicht.
Im langjährigen Familienstreit um das millionenschwere Erbe der Veltins-Brauerei hat das Landgericht (LG) Arnsberg die Klage des Sohnes Carl Clemens Veltins abgewiesen. Der mittlerweile 63-Jährige hatte gegen seine beiden Schwestern geklagt, um eine Beteiligung am Nachlass seiner 1994 verstorbenen Mutter zu erstreiten. Das Gericht wies diese Forderung am Donnerstag als unbegründet zurück (Urt. v. 05.06.2025, Az. 1-4 O 84/24).
Nach Auffassung des Gerichts ist das Testament der Mutter wirksam. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass auch die Enterbung eines Kindes rechtlich zulässig sei. Darüber hinaus seien mögliche Pflichtteilsansprüche des Veltins-Sohnes mittlerweile verjährt.
Der Pflichtteilsanspruch ist in § 2303 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Laut dieser Vorschrift kann ein Abkömmling des Erblassers von dem Erben den Pflichtteil verlangen, wenn er durch Verfügung von Todes wegen (meistens ein Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
"Ich wusste gar nichts. Ich schwör's."
Carl Clemens Veltins hatte vor Gericht erklärt, kurz nach seinem 18. Geburtstag schriftlich auf seinen Pflichtteil verzichtet zu haben – aus seiner Sicht unter zweifelhaften Umständen. Nach einer durchzechten Nacht sei er von seiner Mutter zur Unterschrift gedrängt worden, ohne die Konsequenzen zu verstehen. "Ich wusste gar nichts. Ich schwör's", sagte er vor Gericht.
Zudem hatte er vor Gericht das Testament seiner Mutter infrage gestellt. Diese sei zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen gar nicht mehr testierfähig gewesen. Damit wollte sich der Veltins-Sohn auf § 2229 Abs. 4 BGB stützen. Danach kann, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ein Testament nicht errichten.
Einen entsprechenden Nachweis konnte er allerdings nicht erbringen. Die beklagten Schwestern hielten dem entgegen, ihre Mutter habe bis kurz vor ihrem Tod aktiv die Geschäfte der Brauerei geführt.
Familienunternehmen in sechster Generation
Die Veltins-Brauerei ist weiterhin im Familienbesitz und wird von Susanne Veltins, einer der beklagten Schwestern, gemeinsam mit ihrem Neffen Fabian Veltins geleitet. Beide blieben der Verhandlung fern. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 30 Millionen Euro beziffert.
Laut dem Branchenmagazin Inside rangiert Veltins unter den meistverkauften Biermarken in Deutschland auf Platz drei und damit hinter Krombacher und Bitburger. Das Unternehmen mit Sitz im Hochsauerlandkreis erzielte 2024 mit über 700 Beschäftigten einen Umsatz von 459 Millionen Euro – ein Plus von 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit, es handele sich "ausschließlich um eine innerfamiliäre Rechtsstreitigkeit". Auswirkungen auf das operative Geschäft gebe es nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Carl Clemens Veltins kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen.
dpa/pa/LTO-Redaktion
LG Arnsberg klärt Erbschaftsstreit in Brauerei-Familie: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57356 (abgerufen am: 11.12.2025 )
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