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Leutheusser-Schnarrenberger zum Internetrecht: Justizministerin will mehr Datenschutz in Online-Netzwerken

10.03.2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drängt auf mehr Datenschutz in Online-Netzwerken. Künftig solle der Nutzer mit einem extra Klick selbst entscheiden, ob er mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden sei. "Die Zustimmung zur Datenweitergabe darf nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden", sagte die Ministerin am Freitag dem "Handelsblatt".

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"Google, Facebook und Co handeln nicht aus Nächstenliebe" sagte die FDP-Politikerin. "Auch wenn einige Nutzer es nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit dem Gold des digitalen Zeitalters - mit ihren persönlichen Daten." Viele Anbieter reichten die Daten an Dritte weiter, etwa für Werbung. Das Thema Datenschutz in Sozialen Netzwerken soll Teil eines umfassenden Verbraucherschutzpakets sein, das die Ministerin bald auf den Weg bringen will.

Flut an Abmahnungen soll eingedämmt werden

So soll auch der Missbrauch mit Abmahnungen wegen Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzungen im Internet eingedämmt werden. "Geschäftemacher durchsuchen mit geringem technischem Aufwand das Netz gezielt nach Bagatellverstößen, die dann mit unangemessenen Kosten abgemahnt werden", sagte die Ministerin. "Wir legen nun einen niedrigen Einheitsstreitwert fest, wenn der Abmahner vom Verletzter erstmals Unterlassung verlangt." Wer unberechtigt abgemahnt werde, bekomme einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Verteidigungskosten.

Nach Informationen des "Tagesspiegels" (Samstag) sollen Anwälte für die erste Abmahnung künftig "unter hundert Euro" nehmen dürfen. Verbraucherschützer berichteten, dass es allein 2010 mehr als 575.000 urheberrechtliche Abmahnungen mit einem Forderungsvolumen von mehr als 412 Millionen Euro gegeben habe.

Keine Gewinnspiele mehr über das Telefon

Bereits seit Ende Dezember ist bekannt, dass auch der Schutz der Bürger vor unerlaubter Telefonwerbung verbessert werden soll. Das Bußgeld für unseriöse Anbieter soll von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden.

Gewinnspielverträge sollen in Zukunft gar nicht mehr am Telefon geschlossen werden können. Eigentlich sind Werbeanrufe ohne Einverständnis des Verbrauchers seit 2009 gesetzlich verboten. Doch nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Beschwerden wegen solcher Anrufe.

Ins Visier nehmen will die Justizministerin auch den Inkassomissbrauch. "Unseriöse Inkassounternehmen machen oft Ansprüche geltend, die gar nicht bestehen. Sie schüchtern gezielt ein, damit gezahlt wird", bekräftigte sie im "Handelsblatt". "Nun schreiben wir vor, dass dem Inkassoschreiben eindeutig zu entnehmen ist, für wen die Geldeintreiber arbeiten, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Kosten berechnen."

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Leutheusser-Schnarrenberger zum Internetrecht: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5752 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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