Druckversion
Freitag, 10.07.2026, 20:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/letzte-verteidigungswelle-prozessbeginn-am-olg-hamburg-jugendkriminalitaet
Fenster schließen
Artikel drucken
59426

Oberlandesgericht Hamburg: Pro­zess gegen "Letzte Ver­tei­di­gungs­welle" beginnt

02.03.2026

Polizeibeamte packen beschlagnahmte Gegenstände in ihren Dienstwagen

Razzia im Mai 2025: Ermittler kommen mit beschlagnahmtem Material aus einem Haus. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Wüstneck

Teenager, die laut Anklage die "Deutsche Nation" durch Straftaten "verteidigen" wollten: Manche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" waren bei ihren Taten erst 14 Jahre alt. Nun richtet der Hanseatische Staatsschutzsenat über sie.

Anzeige

Gut neun Monate nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen müssen sich am kommenden Donnerstag acht junge Männer vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg verantworten. Ihnen wird unter anderem die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung (§129a Strafgesetzbuch (StGB)) vorgeworfen.

Daneben stehen Vorwürfe wie versuchter Mord (§§ 211, 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 306c, 22, 23 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a StGB), Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (§ 40 SprengG) sowie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB) im Raum. Auch Beihilfe zu den Taten (§ 27 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) sind Teil des Anklagekomplexes. Es geht also nicht um einzelne Exzesse, sondern um ein dichtes Geflecht schwerer Straftaten.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft verstanden sich die Mitglieder der Gruppe als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr erklärtes Ziel sei es gewesen, durch gezielte Gewalttaten einen Zusammenbruch der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik herbeizuführen.

Junge Angeklagte organisieren sich über Chats

Als Rädelsführer sind drei der Angeklagten angeklagt, ein weiterer soll als Mittäter gehandelt haben. Vier der fünf Hauptbeschuldigten waren bei ihrer Festnahme im Mai vergangenen Jahres noch minderjährig, der jüngste gerade einmal 14 Jahre alt. Entsprechend mussten einige von ihnen gemeinsam mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erscheinen.

Zwei der mutmaßlichen Rädelsführer stammen aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein im Landkreis Rostock festgenommener Jugendlicher soll demnach "Erfinder" der Gruppe gewesen sein, die sich über Chatgruppen vernetzt habe. Gemeinsam mit einem weiteren in Wismar festgenommenen Angeklagten sowie einem dritten Rädelsführer habe er als Administrator der Gruppenchats fungiert.

Im Zuge der Ermittlungen wurden im Mai insgesamt 13 Objekte durchsucht. Drei der nun Angeklagten befanden sich bereits damals in Untersuchungshaft. Der älteste Beschuldigte war zum Zeitpunkt seiner Festnahme 21 Jahre alt. Bereits zuvor hatte es Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen gegeben.

Anschläge, Pläne und Gewaltfantasien

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge, insbesondere auf Asylbewerberunterkünfte und linke Einrichtungen. Der Gruppe werden drei Anschläge beziehungsweise Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen zugerechnet.

So sollen zwei Mitglieder im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im südbrandenburgischen Altdöbern verübt haben. Dass dabei keine Menschen verletzt wurden, sei lediglich dem Zufall zu verdanken. Im Januar vergangenen Jahres sollen zwei weitere Mitglieder im thüringischen Schmölln das Fenster einer bewohnten Asylbewerberunterkunft eingeschlagen und versucht haben, das Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. Der Versuch scheiterte, zurück blieben jedoch Hakenkreuze und Parolen wie "Ausländer raus".

Zudem sollen drei Angeklagte einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant haben. Dieser konnte nach Angaben der Ermittler offenbar verhindert werden, nachdem ein Reporterteam von stern und RTL Hinweise gegeben hatte. Vier der Beschuldigten sollen darüber hinaus Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten.

Anzeige

"Jugendliche mit Verantwortungsreife"

Laut Bundesanwaltschaft haben auch die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten (Personen zwischen 14 und 17 Jahren, vgl. § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)) "als Jugendliche mit Verantwortungsreife" gehandelt.

Das bedeutet, dass sie zur Tatzeit im Sinne von § 3 Satz 1 JGG reif genug gewesen sein sollen, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist das relevant: Während Kinder unter 14 Jahren nach § 19 StGB schuldunfähig sind, wird bei Jugendlichen individuell geprüft, ob sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Ist dies der Fall, können sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der älteste Angeklagte, der bei seiner Festnahme 21 Jahre alt war, gilt strafrechtlich als Heranwachsender, sofern er zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt war (§ 1 Abs. 2 JGG). Für ihn entscheidet das Gericht nach § 105 JGG, ob aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung noch das Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke) oder bereits das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist.

Die höchste zu verhängende Jugendstrafe beträgt laut § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG grundsätzlich fünf Jahre. "Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen (definiert in § 12 Abs. 1 StGB als Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr), für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre", heißt es in § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG. Gleiches gilt für Heranwachsende, sofern auf sie gemäß Jugendstrafrecht angewendet wird; das Höchstmaß für Heranwachsende kann unter besonderen Umständen (Mord) sogar bis zu 15 Jahre betragen (§ 105 Abs. 3 JGG).

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die Öffentlichkeit von dem Verfahren teilweise ausgeschlossen wird.

xp/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Oberlandesgericht Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59426 (abgerufen am: 12.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Generalbundesanwalt
    • Jugendkriminalität
    • Rechtsextremismus
    • Strafprozess
    • Straftaten
    • Strafverfahren
    • Terrorismus
  • Gerichte
    • Hanseatisches Oberlandesgericht
Zusammenschnitt aus einem Bild aus dem Bundesrat und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 10.07.2026
Israel

Bundesrat für Straftatbestand "Leugnung des Existenzrechts Israels":

Sehenden Auges Rich­tung Ver­fas­sungs­wid­rig­keit

Der Bundesrat bringt einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den viele Juristen für verfassungswidrig halten. Dass die Länder einen solchen Eingriff in die Meinungsfreiheit trotzdem auf den Weg bringen, ist ein fatales Signal.

Artikel lesen
Sascha Böttner, Verteidiger des Angeklagten S., kommt zum Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 10.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 63:

Letzter Ent­führer macht Chris­tina Block ver­ant­wort­lich

Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich.

Artikel lesen
gefüllter Saal des LG Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Öffentlichkeitsausschluss im Block-Prozess:

Warum Chris­tina Blocks letzte Worte hinter ver­sch­los­senen Türen fallen werden

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Jonathan G. hat weitreichende Folgen: Die Schlussplädoyers und letzten Worte der Angeklagten im Block-Prozess müssen nun wohl zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Artikel lesen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrgäste am Hamburger Hauptbahnhof, 15.11.2026. 09.07.2026
Bundespolizei

Bundespolizei-Bilanz 2025:

Mehr Gewalt, weniger Straf­taten ins­ge­samt

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

Artikel lesen
Erdal Calar (l), Vater des getöteten Zugbegleiters Serkan Calar steht mit zwei weiteren seiner Söhne vor dem Landgericht Zweibrücken 09.07.2026
Strafprozess

LG Zweibrücken: Körperverletzung mit Todesfolge:

Zehn Jahre Haft nach Tod eines Zug­be­g­lei­ters

Ein Fahrgast schlägt bei einer Ticketkontrolle mehrfach auf einen Zugbegleiter ein, zwei Tage später stirbt der Mann. Das LG Zweibrücken verurteilt den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Nebenkläger kritisieren das. 

Artikel lesen
Christina Block (vorne), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Richterin Isabel Hildebrandt (hinten l), Vorsitzende Richterin am Landgericht, stehen im Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 62 liefert kuriose Abenteuergeschichte:

Der Ent­führer, der James Bond sein wollte

Ein Model aus GNTM weint nach einer Ansprache von Christina Block, wird zum Entführer und trinkt später angeblich mit einem Polizeihund aus einer Pfütze. Der Block-Prozess wird immer bizarrer – und zugleich immer schwerer aufzuklären.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH