Letzte Sitzung des Bundesrats: Kameras im Gerichts­saal und Blo­ckierer in der Ret­tungs­gasse

22.09.2017

Schärfere Bußgelder im Verkehr, mehr Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren, Outsourcing in Kanzleien: So manches Vorhaben dieser Wahlperiode war noch nicht ganz durch. Kurz vor den Wahlen strich die Länderkammer einiges von der To-do-Liste.

In seiner Sitzung am Freitag erleichterte die Länderkammer zum einen die journalistische Arbeit bei Gerichtsverfahren. Unter dem Aspekt "mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal" billigte das Plenum das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräumen möglich sind. Außerdem kann in besonderen Fällen die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden.

Auch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) können künftig live verfolgt werden – allerdings nicht vor dem Fernseher. So sind zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken Tonaufnahmen von Verhandlungen des BVerfG zulässig, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt.

Aber nicht nur in diesem Punkt trägt der Bundesrat den medialen Entwicklungen unserer Zeit Rechnung. Er billigte zudem das vom Bundestag verabschiedete Telemediengesetz. Dieses beendet die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets, zum Beispiel in Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken. Sie müssen künftig nicht mehr fürchten, für Rechtsverstöße von Nutzern haftbar gemacht zu werden.

Höheres Bußgeld bei blockierter Rettungsgasse

Illeagale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Bislang war eine Ahndung der Beteiligten an solchen Rennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen möglich. Solange dabei niemand zu Schaden kam, war der Unfallverursacher strafrechtlich nicht belangbar.

Aber auch im Bereich der "bloßen" Ordnungswidrigkeiten erwarten Autofahrer schärfere Sanktionen. Wer künftig für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es noch teurer, unter Umständen ist sogar ein Fahrverbot denkbar.

Outsourcing in Kanzleien erleichtert

Und auch für diejenigen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, wartet ein informationstechnologischer Fortschritt. Ihre Rechtssicherheit wird in Zukunft gestärkt durch das "Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen".

Unter anderem wird dadurch für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer das Outsourcing von Dienstleistungen ermöglicht. Dem stand bisher § 203 Strafgesetzbuch entgegen, der in seiner neuen Fassung eine Erleichterung darstellt.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Letzte Sitzung des Bundesrats: Kameras im Gerichtssaal und Blockierer in der Rettungsgasse . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24677/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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