Die Sprecherin der "Letzten Generation", Carla Hinrichs, muss sich wegen der Teilnahme an insgesamt elf Protestaktionen erneut vor Gericht in Berlin verantworten. Fünf Anklagen und ein Strafbefehl liegen gegen die 27-Jährige vor.
Wegen mehrerer Straßenblockaden der Klima-Protestgruppe "Letzte Generation" in Berlin steht deren Mitgründerin und Sprecherin Carla Hinrichs erneut vor Gericht. Die 27-Jährige erklärte zu Prozessbeginn am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten, sie sei an den in den Anklagen genannten Tagen auf der Straße gewesen. "Mein Verhalten war von Vernunft geprägt und sollte nicht bestraft werden", sagte die Klimademonstrantin in dem Verfahren wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Fünf Anklagen und ein Strafbefehl liegen gegen sie vor. Insgesamt geht es um elf Vorfälle in der Zeit von August 2021 bis Mai 2023. Hinrichs habe jeweils mit weiteren Klimademonstranten auf Fahrbahnen gesessen und erhebliche Beeinträchtigungen verursacht, so die Staatsanwaltschaft. In mehreren Fällen habe sie sich mit einer Hand an der Straße festgeklebt.
Hinrichs sagte weiter, angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise sei für sie der Protest eine moralische Pflicht. "Unser Protest zielt auf Wandel", so die 27-Jährige. Richter Christoph Weyreuther sagte mit Blick auf die zu prüfenden Anklagen: "Kämpfen Sie, aber bitte nicht mehr mit diesen Methoden."
Klimaproteste beschäftigen die Gerichte noch immer
In einem früheren Prozess wegen einer Straßenblockade hatte Weyreuther im März 2023 wegen Nötigung eine Geldstrafe von 600 Euro gegen Hinrichs verhängt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Anfang des Jahres hat außerdem das Landgericht Frankfurt am Main die erstinstanzliche Entscheidung des örtlichen Amtsgerichts bestätigt und die Klimaaktivistin zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Gruppe Letzte Generation blockierte seit Anfang 2022 immer wieder Autobahnausfahrten und andere Straßen in vielen Städten, einen Schwerpunkt bildete Berlin. Damit hielten sie sowohl die Straf- als auch die Zivilgerichtsbarkeit auf Trab. LTO hat in einem Prüfungsspezial in zwei Teilen aufgearbeitet, wie sich die Aktivisten möglicherweise strafbar machen und welche zivilrechtlichen Ansprüche gegen Teilnehmer der Gruppe geltend gemacht werden können.
Ende Januar 2024 hatte die Gruppe einen Strategiewechsel und das Ende von Klebeaktionen im Stadtverkehr angekündigt. So will die Protestgruppe bei der Europawahl 2024 kandidieren. Hinrichs sagte, sie stehe auf Listenplatz drei. Der Strafprozess wird am 27. Mai fortgesetzt.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
"Letzte Generation"-Sprecherin erneut vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54534 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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