Bundesweit wird gegen Mitglieder der Klimaschutz-Gruppe wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen eine 32-Jährige Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat gegen ein Mitglied des Bündnisses "Letzte Generation" Anklage wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung erhoben, § 129 Strafgesetzbuch (StGB). Die 32-Jährige soll gemeinsam mit Entscheidungsträgern der Gruppierung Straftaten organisiert und vorbereitet haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Taten sollen sich insbesondere gegen die kritische Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur Deutschlands gerichtet haben. Zudem soll die Frau aus Schleswig-Holstein gezielt Mitglieder zur Begehung derartiger Taten angeworben haben.
Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin erstmals fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Das Verfahren hatte eine kontroverse politische Debatte ausgelöst. Es wird – auch politisch – diskutiert, ob die Gruppe eine kriminelle Vereinigung im Sinne des StGB ist. In Berlin kam die Senatsjustizverwaltung nach einer Überprüfung 2023 zu dem Ergebnis, dass die Klimagruppe nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wird. Das Ergebnis gilt jedoch noch nicht abschließend als sicher. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt seit gut einem Jahr gegen fünf Klimaschutzaktivisten wegen des Verdachts, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein, und gegen zwei weitere wegen Unterstützung derselben.
In dem Fall der 32-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft der Frau vor, persönlich an sieben Aktionen mit verschiedenen gesondert verfolgten Mittätern teilgenommen zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Manipulation einer Rohöl-Pipeline im Mai 2022 in Woldegk (Mecklenburg- Vorpommern) und das gewaltsame Eindringen in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen in München (Dezember 2022), Berlin-Brandenburg (Mai 2023) und Sylt (Juni 2023) sowie das Eindringen auf das Gelände des Golfplatzes in Hörnum auf Sylt. Durch die Aktionen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhebliche Schadenssummen entstanden, die sich im vier- bis siebenstelligen Bereich bewegen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft Flensburg: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54809 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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