Seit 2017 ist die Ehe in Deutschland für alle geöffnet. Als Eltern haben homosexuelle Paare jedoch nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle. Sie müssen den Weg der Stiefkindadoption gehen. Dagegen wehrt sich ein lesbisches Paar.
Im Alltag sind Kinder mit zwei Müttern nichts Ungewöhnliches. Beim Babyschwimmen trifft man ein lesbisches Paar genauso wie beim Abholen im Kindergarten. Seit 2001 können sich homosexuelle Paare als Lebensgemeinschaft eintragen lassen, im Oktober 2017 wurde die Ehe für alle geöffnet.
Jedoch ist die Eintragung von zwei Müttern in einer Geburtsurkunde nicht möglich - zwei Frauen aus Schellerten (Kreis Hildesheim) haben dies vergeblich beim örtlichen Standesamt versucht und danach Klage am Amtsgericht Hildesheim eingereicht.
"Unserem Kind wird ein zweites Elternteil, die Mutter, vorenthalten", sagt die hochschwangere Gesa Teichert-Akkermann. Ihre Frau Verena Akkermann hat sie im Studium in Marburg kennengelernt, seit 23 Jahren sind die beiden ein Paar, seit rund sieben Jahren versuchen sie, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Nun hat es mithilfe einer Embryonenspende endlich geklappt - Mitte Februar soll ihre Tochter per geplantem Kaiserschnitt zur Welt kommen. Verena Akkermann steht derzeit nur das mitunter langwierige Verfahren der Stiefkindadoption offen, um wirklich "Mutter" zu werden. Doch dies sei unwürdig, betonen beide.
Paar will notfalls durch alle Instanzen ziehen
"Meine Frau ist vom ersten Moment an eine der beiden Mütter", sagt Gesa Teichert-Akkermann. Gemeinsam hätten sie sich für das Kind entschieden, den Transfer des Embryos erlebt, den ersten Herzschlag auf dem Ultraschall gesehen. "Die Idee der Stiefmutter ist absurd." In heterosexuellen Beziehungen werde vor dem Ausstellen der Geburtsurkunde auch nicht überprüft, ob der Ehepartner der biologische Vater eines Kindes sei. "Regenbogenfamilien werden diskriminiert", sagt Verena Akkermann.
Über eine Reform des Abstammungsrechtes diskutiert der Bundestag schon seit einigen Jahren. Die Grünen-Fraktion legte einen Gesetzentwurf vor, im März 2019 kündigte die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) an, sie wolle lesbischen Paaren die Mit-Mutterschaft ermöglichen. "Eigentlich sind sich viele einig, dass die jetzige Situation nicht geht", sagt Markus Ulrich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Im Moment herrsche aber Stillstand, zudem werde mit der zum 1. Juli geplanten Reform der Stiefkindadoption die Situation für lesbische Paare noch verschärft. Dann soll es unter anderem eine verpflichtende Beratung bei Adoptionsvermittlungsstellen geben.
Wie viele Kinder betroffen sind, ist unklar. Laut dem Mikrozensus 2018, der auf freiwilligen Angaben basiert, leben knapp 15.000 Mädchen und Jungen unter 18 Jahren in gleichgeschlechtlichen Paarfamilien. Die Akkermanns wollen notfalls durch alle Gerichtsinstanzen gehen. Inzwischen werden sie dabei von feministischen Juristinnen unterstützt. Gemeinsam planen sie nun die strategische Prozessführung. Noch kurz vor der Geburt wandelten sie ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe um.
Kein Terminplan für Refom des Abstammungsrechts
Allerdings urteilte der Karlsruher Bundesgerichtshof bereits im Herbst 2018, dass verheiratete Lesben auch nach Einführung der Ehe für alle nicht automatisch gemeinsam Eltern werden können. Nach Auffassung der obersten Familienrichter kann es die gemeinsame Mutterschaft nur durch eine Reform des Abstammungsrechts geben.
Das Bundesjustizministerium veröffentlichte im März 2019 einen sogenannten Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts. Derzeit würden Stellungnahmen ausgewertet, sagt Ministeriumssprecher Marius Leber. "Ein Terminplan für den zu erarbeitenden vollständigen Gesetzentwurf steht derzeit leider noch nicht fest."
Auch wegen des Rückhalts ihrer Familien will das Paar aus Schellerten die rechtliche Unsicherheit in Kauf nehmen. "Meine Eltern wissen, dass Verena die Mutter ist", sagt Gesa Teichert-Akkermann, die aufgrund einer seltenen Krankheit auf den Rollstuhl angewiesen ist. Vom Staat wird sie jedoch als Alleinerziehende behandelt. "Sollte mir bei der Geburt etwas passieren, würde unser Kind zur Vollwaisen und einen staatlichen Vormund gestellt bekommen."
Ihre genetische Herkunft soll der Tochter übrigens nicht vorenthalten bleiben. Die Angaben zu den zunächst anonymen Spendern sind bei einem Notar hinterlegt. Bei Embryonenspenden stellen Eltern nach erfolgreichen Kinderwunschbehandlungen befruchtete Eizellen zur Verfügung, die übrig geblieben sind. Die Akkermanns wünschen sich, dass ihr Kind schon vor seinem 18. Geburtstag zu den genetischen Eltern Kontakt aufnehmen kann.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Lesbisches Paar kämpft für Reform: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40187 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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