Leistungsschutz in Irland: Verleger fordern Lizenzgebühr für Verlinkungen

04.01.2013

Ein Verband irischer Zeitungsverleger verlangt Lizenzgebühren für Verlinkungen auf die Verlagsseiten der angeschlossenen Unternehmen. Je nach Anzahl der verlinkten Artikel sollen Gebühren zwischen 300 und 1.350 Euro fällig werden.

In der Interessenvertretung "National Newspapers of Ireland" (NNI) sind 15 Zeitungen, darunter die drei großen Tageszeitungen Irish Independent, Irish Examiner sowie The Irish Times zusammengeschlossen. Nach Auskunft eines beteiligten Anwaltsbüros, das die britische Frauenhilfsorganisation <cite>Women's Aid</cite> vertritt, fordere die Verwertungsgesellschaft des Verbands je nach Anzahl der Verlinkungen zwischen 300 und 1.350 Euro. Bei mehr als 50 Verlinkungen sei über die Lizenzgebühr zu verhandeln.

Auch Women's Aid hatte auf verschiedene Zeitungsartikel verwiesen und soll dafür die Gebühr entrichten. Die Verleger argumentieren, eine Urheberrechtsverletzung liege bereits bei Verlinkung auf die Seiten vor. Dafür müssten nicht erst Inhalte der verlinkten Artikel sichtbar sein.

Die Verlage suchen so auf dem Privatrechtsweg nach einer Möglichkeit, ein Bezahlmodell für ihre Inhalte durchzusetzen. Die irische Regierung hatte auf eine entsprechende Forderung der Verleger zuvor nicht reagiert. In Deutschland hatte die Bundesregierung im November einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der ein Leistungsschutzrecht für Verlage vorsieht. Dadurch soll der systematische Zugriff auf Verlagsinhalte kostenpflichtig werden. Private und ehrenamtliche Nutzer sollen von der Regelung hingegen nicht betroffen sein. Auch eine Lizenz für die Verlinkung soll nicht notwendig sein.

blü/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Leistungsschutz in Irland: Verleger fordern Lizenzgebühr für Verlinkungen . In: Legal Tribune Online, 04.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7901/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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