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Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet: Ausschuss beschließt abgeschwächten Gesetzentwurf

27.02.2013

Der Weg für eine Abstimmung im Bundestag über das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet ist frei. Der Rechtsausschuss hat einem entschärften Entwurf zugestimmt. Die Opposition sieht in dem Entwurf ein Gesetz ohne Inhalt. 

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Mit der schwarz-gelben Mehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestags das abgeschwächte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet befürwortet. Anträge der Opposition, wegen der neuen Kompromissformel eine weitere Anhörung anzusetzen, wurden am Mittwoch in Berlin abgelehnt. Damit ist der Weg frei, der Gesetzentwurf kann am Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Schwarz-Gelb steht aber nicht geschlossen hinter dem Kompromiss.

Die Regierungsparteien hatten sich am Dienstag überraschend darauf geeinigt, das umstrittene Leistungsschutzrecht mit einem neu eingefügten Halbsatz in einem wesentlichen Punkt zu entschärfen. Mit dem Gesetz sollte ursprünglich jede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet lizenzpflichtig werden. Nach dem Kompromiss sollen nun "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" fremder Medien-Inhalte auch ohne eine Lizenz verwendet werden dürfen.

Google und Co. profitieren von Änderungen

Damit würden die kurzen Textanrisse ("Snippets"), die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, wahrscheinlich nicht mehr unter das Gesetz fallen. "Es braucht einen kleinen Ausschnitt an Text, um ein Suchergebnis darzustellen", sagte der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin, der die Änderung vorgeschlagen hatte. Eine konkrete Textlänge, die lizenzfrei zitiert werden darf, wird in dem neuen Gesetzentwurf allerdings nicht genannt.

Die Opposition hielt an ihrer Ablehnung des Gesetzes fest. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil nannte das Leistungsschutzrecht eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte". Er erwartet, dass Gerichte klären müssen, wie viel Text lizenzfrei zitiert werden darf.

Jerzy Montag von den Grünen sah durch die Änderung das ursprüngliche Ziel des Gesetzes verfehlt. "Wenn es so kommt, hat es keinen Inhalt mehr", sagte er. Mit einer Verabschiedung wolle die Koalition lediglich das Gesicht wahren.

Das Gesetz soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8235 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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