Leistungskürzungen, Verteilmechanismus, sichere Herkunftsstaaten: EU-Innen­mi­nister einigen sich auf Ver­schär­fungen im Asyl­recht

08.12.2025

Die EU-Staaten wollen mehr Abschiebungen. Dafür erhöhen sie den Druck auf die Betroffenen und bestimmen neue sichere Herkunftsländer. Wichtige Einigungen gibt es auch hinsichtlich der Verteilung der Asylsuchenden auf die EU-Staaten.

Mehr und schneller abschieben, Schutzsuchende und Solidaritätsbeiträge verteilen: Die EU-Staaten erzielen weitreichende Einigungen in entscheidenden Fragen der Migrationspolitik. Das teilten die Mitgliedsländer bei einem Treffen der europäischen Innenminister in Brüssel mit. Das Europäische Parlament muss den Vorschlägen noch zustimmen.

Personen, deren Asylanträge abgelehnt worden sind, sollen etwa verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Sollten sie nach Aufforderung nicht unverzüglich Dokumente zu ihrer Identifikation vorlegen, müssen sie mit Strafen rechnen. Zudem sollen sie für die Behörden erreichbar bleiben. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit drohen Konsequenzen – etwa die Kürzung von Leistungen oder ein längeres Einreiseverbot. Auch Haftstrafen sollen nach Vorstellung der EU-Staaten in manchen Fällen möglich sein. Außerdem sollen strengere Regeln für Personen gelten, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert und mögliche Haftzeiten verlängert werden. Auch Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU sollen durch die Verordnung möglich sein.

Ein wichtiger und zuletzt unter den Mitgliedstaaten umstrittener Punkt ist die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen. Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten gelten sollen. Deutschland und andere Länder wollten die Anerkennung der Entscheidungen anderer EU-Staaten nicht verpflichtend machen. Sie befürchteten mehr Bürokratie durch mögliche Klagen und rechtliche Unsicherheiten. Die nun gefundene Einigung sieht zunächst eine gegenseitige Anerkennung auf freiwilliger Basis vor – allerdings mit der Option, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anerkennungspflicht einzuführen.

Solidaritätspool: Deutsche Beiträge noch unklar

Was den mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angekündigten neuen Verteilmechanismus angeht, haben die Minister neue Einigungen erzielt. Konkret geht es um die Verteilung von Asylbewerbern auf die EU-Staaten und gegebenenfalls zu leistende Geldzahlungen zum sogenannten Solidaritätspool. Innerhalb der EU sollen laut der Einigung vom Montag zunächst 21.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten. Zudem sollen weniger belastete EU-Länder im Rahmen des Solidaritätsmechanismus 420 Millionen Euro bereitstellen. 

Eigentlich ist in der Asylreform die Umsiedlung von mindestens 30.000 Asylbewerbern und die Bereitstellung von 600 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Da die europäische Asylreform aber erst ab Juli 2026 in Kraft tritt, einigten sich die EU-Länder auf insgesamt geringere Beiträge.

Welche Beiträge Deutschland oder andere Länder gemäß Einigung nun konkret leisten müssen, blieb zunächst unklar. Die Bundesrepublik kann sich nach einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner aber darauf berufen, dass sie sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären. Auch andere Solidaritätsbeiträge wie Geld- oder Sachleistungen wären demnach von deutscher Seite nicht notwendig. Diese können theoretisch von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen.

Asylanträge: Deutschland nicht mehr auf Platz eins

Als Länder, die im kommenden Jahr wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben, stuft die EU-Kommission in ihrer Analyse Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien ein. Zu den EU-Staaten, die nach den neuen Regeln wahrscheinlich Migranten aus anderen Ländern aufnehmen oder andere Solidaritätsbeiträge leisten müssen, zählen Länder wie Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg.

Die Zahl der neuen Asylbewerber innerhalb der EU sowie in den Nicht-Mitgliedsländern Norwegen und Schweiz ging im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt zurück. Bis Ende Juni wurden in der Staatengruppe aus 29 Ländern (EU+) insgesamt 399.000 neue Anträge registriert – im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 ein Rückgang von 114.000 beziehungsweise 23 Prozent, der vor allem mit dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad erklärt wird. 

Im ersten Halbjahr gingen nach Angaben der EU-Asylagentur bei den deutschen Behörden 70.000 Anträge von Neuankömmlingen ein. Damit liegt die Bundesrepublik innerhalb der EU auf Platz drei hinter Frankreich (78.000) und Spanien (77.000). Die Zahl der neuen Asylbewerber innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie in den Nicht-Mitgliedsländern Norwegen und Schweiz ging im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt zurück.

Marokko, Kolumbien, Indien u.a. als sichere Herkunftsstaaten

Weitere Einigkeit erzielten die Minister über die Festlegung (weiterer) sicherer Herkunftsstaaten sowie über die Anforderungen an sichere Drittstaaten. Um Menschen schneller in die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten abschieben zu können, sollen diese zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch sollen nach dem Willen der Mitgliedstaaten zur Liste hinzugefügt werden. Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören.

In Deutschland gibt es bereits eine Liste sicherer Herkunftsländer. Die Einstufung soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft. Erst am Freitag hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, um sichere Herkunftsländer künftig ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen zu können.

Die EU-Liste wäre bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren. Das Europäische Parlament muss sich zu den neuen Abschieberegelungen und zur Liste sicherer Herkunftsstaaten noch positionieren. Anschließend können Verhandlungen beginnen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren Änderungen erwartet. Die Kommission hat seit Monaten an diesen Vorschlägen gearbeitet

Sichere Drittstaaten: keine persönliche Verbindung erforderlich

Neben den sicheren Herkunftsländern gibt es auch das Konzept der sicheren Drittstaaten. Es soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren abzuwarten. Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern.

Auch hier haben sich die EU-Innenminister auf eine gemeinsame Position geeinigt. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt.

Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es zukünftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Ausgenommen davon sind unbegleitete Minderjährige.

Die Partei Die Linke, Anwaltsvereinigungen wie Neue Richter:innenvereinigung (NRV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) sowie die Humanistische Union (HU) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben sich u.a. gegen die Einrichtung dieser "Lager" ausgesprochen.

dpa/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Leistungskürzungen, Verteilmechanismus, sichere Herkunftsstaaten: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58814 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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