Gleiche Ausbildung, gleicher Hochschulabschluss, aber eine unterschiedliche Einstiegsbesoldung – zwei verbeamtete Grundschullehrerinnen klagen, weil sie genau so viel verdienen wollen wie ihre Kollegen am Gymnasium.
Um eine gleiche Bezahlung aller verbeamteten Lehrer zu erreichen, haben Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen Klage bei den Verwaltungsgerichten (VG) Köln und Düsseldorf eingereicht. Zwei Pädagogen hätten das bereits kurz vor Weihnachten gemacht, gab Dorothea Schäfer, NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Nordrhein-Westfalen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegenüber bekannt. Die GEW unterstütze die Klagen und wolle auf diesem Weg den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Wann es zu einer Verhandlung kommt, sei noch offen.
Bisher werden Lehrer in Nordrhein-Westfalen etwa an Grundschulen nach der Stufe A12 bezahlt. Das sind rund 500 Euro brutto im Monat weniger als bei der Gehaltsstufe A13, die für gymnasiale Oberstufenlehrer gilt. Seit 2009 ist die Ausbildung für angehende Lehrer aller Schulformen aber gleich lang. "Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss haben", sagte die GEW-Landesvorsitzende den Aachener Nachrichten.
Rechtsgutachten: Unterschiedliche Besoldung verfassungswidrig
Bereits seit im Jahr 2009 eine einheitliche Ausbildung für Lehrer verabschiedet worden war, sei klar, dass dem auch die gleiche Einstiegsbesoldung folgen müsse, betonte Schäfer weiter. Die Gewerkschaft habe deshalb vor drei Jahren schon ein Rechtsgutachten vorgestellt, wonach die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe II als verfassungswidrig eingestuft wurde. Nach Angaben des Finanzministeriums würde eine Anhebung der Gehälter aller Lehrkräfte auf gleiches Niveau etwa 600 Millionen Euro jährlich kosten.
Die Landesregierung habe wiederholt erklärt, die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Reform der Lehrerausbildung zu ziehen, hieß es dazu sowohl aus dem Schul- als auch aus dem Finanzministerium auf Anfrage. "Wir kommen einfach nicht weiter, wenn wir nicht den Klageweg beschreiten. Die Politik vertröstet uns seit Jahren, obwohl klar ist, dass die ungleiche Besoldung gegen die Verfassung verstößt", kritisierte Schäfer gegenüber der dpa.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33493 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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