Ein Gericht verurteilte Frankreichs Rechte Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geld. Obwohl sie Berufung eingelegt hatte, griff ein Teil der Strafe sofort. Dagegen wehrt sich die Politikerin nun vor dem EGMR.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen zieht gegen ihren von einem Gericht verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Le Pen habe vor dem Straßburger Gericht beantragt, den sofortigen Vollzug der in erster Instanz verhängten Strafe auszusetzen, teilte ihre Partei Rassemblement National (RN) mit.
Ein Gericht hatte Le Pen Anfang April wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt, LTO berichtete zu den Entscheidungsgründen. Der in der öffentlichen Debatte umstrittenste Teil der Strafe ist, dass Le Pen fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.
Le Pens Anwälte: EGMR muss schnell entscheiden
Angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit wäre Le Pen nicht in der Lage, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren, argumentieren ihre Anwälte. Damit bestehe die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, was rechtfertige, vor den EGMR zu ziehen.
Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten, für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.
Zugleich sind am Mittwoch Finanzfahnder am Sitz der Partei von Le Pen angerückt und haben die Büros des RN durchsucht. Wie die Pariser Staatsanwaltschaft mitteilte, gebe es Hinweise auf eine illegale Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs 2022, des Parlamentswahlkampfs 2022 und des Europawahlkampfs 2024. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei bereits vor einem Jahr eingeleitet worden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Rechtspopulistin für fünf Jahre nicht wählbar: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57620 (abgerufen am: 17.12.2025 )
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