Taschen der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale der Modekette Hollister werden vorerst nur stichprobenartig kontrolliert. Mit dieser vorläufigen Regelung der umstrittenen Überprüfungen hat sich der bisher einzige Hollister-Betriebsrat in Deutschland mit dem Arbeitgeber geeinigt.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LArbG) stellte daher das Verfahren über die Arbeitsbedingungen bei der Modekette am Donnerstag ein (Az. 5 TaBVGa 8/13). Bis zum Abschluss einer endgültigen Betriebsvereinbarung werden Taschen nach einem "Würfelprinzip" kontrolliert: Wer eine Vier würfelt, wird überprüft.
Der Betriebsrat der Frankfurter Filiale wollte ursprünglich eine einstweilige Verfügung gegen aus seiner Sicht überzogene Taschenkontrollen und Videoüberwachung der Mitarbeiter erreichen. Die Kontrollen seien nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung zulässig, argumentiert der im vergangenen Jahr gegründete Betriebsrat.
Bereits Anfang März berichtete das Wirtschaftsmagazin Der Handel über die zweifelhafte Mitarbeiterbehandlung bei Hollister. Demnach sollen die Anweisungen des Mitarbeiterhandbuches massiv gegen deutsches Arbeitsrecht verstoßen. Kritisiert wird insbesondere die ständige Mitarbeiterüberwachung.
Das Unternehmen rechtfertigt seine Maßnahmen nach Aussage eines Betriebsratsmitglieds als Diebstahlprävention. Die Modekette Hollister hat bundesweit 17 Shops und gehört zum US-Konzern Abercrombie & Fitch.
Einen kleinen Erfolg hatte der Betriebsrat bereits errungen: Das Verkaufspersonal wird mittlerweile nicht mehr dazu gezwungen, während der Arbeitszeit ausschließlich Flip-Flops zu tragen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Hessisches LArbG stellt Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8462 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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